Systemübergreifende Bearbeitung 
Sie können das Postprocessing Office über mehrere logische Systeme hinweg, d. h. system- und/oder mandantenübergreifend, nutzen. Dabei können Sie von Ihrem logischen System aus sowohl Objekte als auch Nachbearbeitungsaufträge aus anderen logischen Systemen anzeigen und bearbeiten.
Definieren Sie die fremden Mandanten und/oder Systeme, deren Nachbearbeitungsaufträge und/oder Objekte Sie von Ihrem logischen System aus bearbeiten möchten (siehe Logische Systeme definieren).
Ordnen Sie die zugehörigen RFC-Destinationen zu (siehe Logischen Systemen logische Destinationen zuordnen).
Legen Sie fest, welche Mitarbeiter zur systemübergreifenden Bearbeitung berechtigt sein sollen (siehe Anwender definieren).
Wenn die Softwarekomponenten standardmäßig bereits an das Postprocessing Office angebunden sind, entfällt dieser Schritt.
Wenn die Softwarekomponenten noch nicht an das Postprocessing Office angebunden sind, sind die nachfolgenden Fälle zu unterscheiden.
Weitere Informationen finden Sie unter Anbindung einer Softwarekomponente.

Wenn Sie von Ihrem logischen System ("System A") aus Nachbearbeitungsaufträge oder Objekte aus einem anderen logischen System ("System B") bearbeiten möchten und diese einer Softwarekomponente angehören, die sowohl in System A als auch in System B vorhanden ist, müssen Sie die Softwarekomponente in beiden Systemen an das Postprocessing Office anbinden. Sie können dann ohne Einschränkungen in System A die Nachbearbeitungsaufträge und Objekte aus System B und umgekehrt bearbeiten.

Wenn Sie von System A aus Nachbearbeitungsaufträge oder Objekte aus System B bearbeiten möchten und diese einer Softwarekomponente angehören, die nur in System B, nicht jedoch in System A vorhanden ist, müssen Sie die Softwarekomponente in System B an das Postprocessing Office anbinden. Sie können dann in beiden Systemen die Nachbearbeitungsaufträge und Objekte bearbeiten, in System A jedoch nur mit Einschränkungen.
Wenn Sie von System A aus Nachbearbeitungsaufträge oder Objekte aus System B bearbeiten möchten, legen Sie in System A im Customizing des Postprocessing Office unter Arbeitsvorräte für die erforderlichen Softwarekomponenten fest. Eine Zuordnung von Geschäftsprozessen ist nur in Fall 1 möglich.
Ordnen Sie den Arbeitsvorräten Organisationseinheiten und/oder die zur systemübergreifenden Bearbeitung berechtigten Benutzer zu (siehe Arbeitsvorratszuordnung ändern).
Sie können Nachbearbeitungsaufträge und Objekte aus anderen logischen Systemen anzeigen und bearbeiten.
Die systemübergreifende Nutzung des Postprocessing Office kann beispielsweise in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Nachbearbeitungsaufträge aus anderen logischen Systemen enthalten Informationen, die für die Bearbeitung der Nachbearbeitungsaufträge in Ihrem logischen System relevant sind. Sie möchten deshalb diese Informationen bei der Bearbeitung Ihrer Nachbearbeitungsaufträge hinzuziehen oder die Nachbearbeitungsaufträge aus dem anderen logischen System auch in Ihrem logischen System bearbeiten können.
Sie möchten ein logisches System zentral für das Postprocessing Office nutzen und von dort aus alle Nachbearbeitungsaufträge aus allen logischen Systemen bearbeiten.
Sie möchten in Ihrem logischen System Nachbearbeitungsaufträge zu BOR-Objekttypen erzeugen, die original in einem anderen logischen System liegen.