Die Funktionen des Abschlusses verwenden Sie, um Prozeßaufträge aus logistischer und Kostenrechnungssicht als erledigt zu kennzeichnen:
vollständig abgearbeitete Prozeßaufträge, für die alle Kostenbuchungen erfolgt sind (siehe Kaufmännischer Abschluß eines Prozeßauftrags )
vollständig abgearbeitete Prozeßaufträge, für die noch Kostenbuchungen ausstehen bzw. möglich sein sollen (siehe Technischer Abschluß eines Prozeßauftrags )
Prozeßaufträge, die vorzeitig abgebrochen werden oder für die eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist (siehe Technischer Abschluß eines Prozeßauftrags )