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 Kaufmännischer Abschluß eines Prozeßauftrags

Verwendung

In der Regel schließen Sie einen Auftrag kaufmännisch ab, wenn Sie dazu keine Kostenbuchungen mehr erwarten. Ein solcher Auftrag gilt dann für die Kostenrechnung als erledigt und wird bei Auswertungen über noch offene Prozeßaufträge nicht mehr berücksichtigt.

Der kaufmännische Abschluß wird - im Gegensatz zum technischen Abschluß - im System meist nur "Abschluß" genannt, die entsprechende Funktion "abschließen".

Voraussetzungen

Ein Prozeßauftrag kann nur (kaufmännisch) abgeschlossen werden,

  • wenn der Auftrag den Status Freigegeben (FREI), Steuerrezept beendet (SRen) bzw. Steuerrezept verworfen (SRvw) oder Technisch abgeschlossen (TABG) hat; bei Technisch abgeschlossen muß aber vorher zumindest der Status Freigegeben erreicht worden sein.

  • wenn das Auftragssaldo 0 ist

  • wenn keine offenen Bestellanforderungen, Bestellungen oder Obligos mehr für ihn existieren

  • wenn alle Daten, die sich auf den Prozeßauftrag beziehen, vorhanden und korrekt sind (zum Auftrag existierende Prüflose müssen z.B. abgeschlossen sein)

  • wenn keine Vormerksätze aus Rückmeldeprozessen existieren

Grundsätzlich muß der betriebswirtschaftliche Vorgang Abschließen für den Auftrag bzw. Vorgang erlaubt sein, d.h., er darf nicht aufgrund eines System- oder Anwenderstatus verboten sein.

Funktionsumfang

Folgende Aktionen werden durchgeführt, wenn der Auftrag abgeschlossen wird:

  • Im Gegensatz zum technischen Abschluß können auf den Auftrag keine Kosten mehr gebucht werden, d.h. Rückmeldungen und Warenbewegungen sind für diesen Auftrag nicht mehr erlaubt.

  • Der Auftrag kann nicht mehr geändert werden. Möglich sind nur noch die Anzeige der Auftragsdaten, die Rücknahme des Status Abgeschlossen (ABGS) und das Setzen der Löschvormerkung.

  • Alle zum Status Technisch abgeschlossen (TABG) gehörenden Aktionen werden durchgeführt.

  • Für den Auftrag und die Vorgänge wird der Systemstatus Abgeschlossen (ABGS) gesetzt. Dieser Status (oder technisch abgeschlossen ) ist Voraussetzung für die Archivierung.

  • Im Auftragsnetz wird der Status Abgeschlossen (ABGS) auch für untergeordnete Aufträge gesetzt.

    Wenn das System auf einen Auftrag im Auftragsnetz trifft, der nicht abgeschlossen werden kann, werden die Aufträge entlang des Pfades zum führenden Auftrag ebenfalls nicht abgeschlossen. Andere Teilnetze, die ausschließlich abschließbare Aufträge enthalten, werden abgeschlossen.

Aktivitäten

Die Funktion Abschließen kann auf zwei Arten durchgeführt werden:

  • Beim Ändern eines Auftrags über Anfang des Navigationspfads Prozeßauftrag Navigationsschritt Funktionen Navigationsschritt Bearbeitung einschränken Navigationsschritt Abschließen Ende des Navigationspfads .

  • Bei der Massenbearbeitung ( Anfang des Navigationspfads Logistik Navigationsschritt Produktion - Prozeß Navigationsschritt Prozeßauftrag Navigationsschritt Werkzeuge Navigationsschritt Massenbearbeitung Ende des Navigationspfads , Abschließen markieren).

Den Abschluß nehmen Sie folgendermaßen zurück:

  • Beim Ändern eines Auftrags über Anfang des Navigationspfads Prozeßauftrag Navigationsschritt Funktionen Navigationsschritt Bearbeitung einschränken Navigationsschritt Rücknahme Abschließen Ende des Navigationspfads .