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Hintergrunddokumentation Mehrwertsteuerrelevante Buchungen  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Buchungen von Ergebnissen der Personalabrechnung – typischerweise Buchungen der Form Aufwendungen an Verbindlichkeiten – sind im Normalfall nicht mehrwertsteuerrelevant. Weder die Aufwendungen noch die Verbindlichkeiten enthalten Vorsteuer oder Ausgangssteuer. Bei der Buchung der Abrechnungsergebnisse werden im Normalfall auch keine Konten berührt, auf die von anderen Vorgängen mehrwertsteuerbehaftete Beträge gebucht werden.

Lediglich aus Gründen der Aufwärtskompatibilität ist die Buchung von Mehrwertsteuer über die Komponente Buchung ins Rechnungswesen in wenigen Fällen technisch möglich. Wir empfehlen diese Vorgehensweise jedoch nicht.

Achtung

Wenn Sie die mehrwertsteuerrelevante Buchung über die Buchung ins Rechnungswesen durchführen wollen, müssen Sie genau prüfen, ob die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es ist in der Standardauslieferung nicht vorgesehen, mehrwertsteuerrelevante Buchungen über die Buchung ins Rechnungswesen vorzunehmen. Deswegen kann nicht garantiert werden, dass die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer durch diese Komponente den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Wenn Sie entgegen unserer Empfehlung mehrwertsteuerrelevante Buchungen über die Buchung ins Rechnungswesen durchführen wollen, sollten Sie u. a. die folgenden Punkte berücksichtigen. Beachten Sie jedoch, dass es sich hier nicht um eine vollständige Aufzählung handelt:

·        In den Ländern, in denen im Abrechnungsergebnis oder während der Buchung der Personalabrechnungsergebnisse ins Rechnungswesen nicht alle Informationen für die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer bereitstehen, können keine mehrwertsteuerrelevanten Buchungen über die Komponente Buchung ins Rechnungswesen durchgeführt werden. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise die USA und Kanada, da hier für mehrwertsteuerrelevante Buchungen ein Jurisdiction Code benötigt wird, der in der Personalabrechnung nicht verfügbar ist.

·        Wenn Sie eine mehrwertsteuerrelevante Buchung über die Buchung ins Rechnungswesen durchführen wollen, muss nicht nur eine Überprüfung von der gesetzlichen Seite her erfolgen, sondern auch eine betriebsinterne Abstimmung dieser Vorgehensweise.

·        Durch mehrwertsteuerrelevante Buchungen über die Buchung ins Rechnungswesen

¡        werden betriebswirtschaftlich getrennte Vorgänge zusammengefasst

¡        wird unter Umständen nach dem Einnahmeprinzip gebucht

¡        wird die Mehrwertsteuer in dem Buchungskreis gebucht, in dem der zugehörige Aufwand gebucht wird. Darum führt diese Vorgehensweise zu falschen Ergebnissen, wenn buchungskreisübergreifende Vorgänge vorliegen. Dies kann gravierende Folgen haben, wenn die Buchungskreise nicht zur gleichen umsatzsteuerlichen Organschaft gehören.

In den folgenden Abschnitten finden Sie Beispiele für mehrwertsteuerrelevante Buchungen und Hinweise darauf, welche Vorgehensweisen für diese Buchungen in der Standardauslieferung vorgesehen sind.

Beachten Sie jedoch, dass es sich hier nicht um eine vollständige Aufzählung handelt. Es sind auch andere Vorgänge denkbar, in denen sich mehrwertsteuerrelevante Buchungen ergeben können.

·         Reiseaufwendungen

·        Rechnungen an Mitarbeiter

·        Von Mitarbeitern ausgelegte Beträge

 

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