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Getrennte Buchung (empfohlene Vorgehensweise)

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Reiseaufwendungen über die Personalabrechnung erstatten, ergeben sich mehrwertsteuerrelevante Buchungen. Deswegen sollten Sie die folgenden Vorgänge getrennt buchen:

·        Buchung von Reiseaufwand an Verbindlichkeiten bei Mitarbeitern. Dieser Vorgang wird innerhalb der Komponente Reisemanagement durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Übertragung an das Rechnungswesen und Übertragung an die HR-Personalabrechnung.

·        Erstattung der zu zahlenden Beträge über die Personalabrechnung und anschließende mehrwertsteuerfreie Buchung von Verbindlichkeiten bei Mitarbeitern an Auszuzahlende Löhne und Gehälter durch die Komponente Buchung ins Rechnungswesen.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sie eine zeitnahe Buchung der Reiseaufwendungen ermöglicht und diese Buchung nicht an die Buchung der Ergebnisse der Personalabrechnung gebunden ist.

Zusammengefasste Buchung (nicht empfohlene Vorgehensweise)

Technisch ist es möglich, die entsprechenden Lohnarten so einzurichten, dass die mehrwertsteuerrelevanten Reiseaufwendungen nicht über die Reisekostenabrechnung, sondern über die Komponente Buchung ins Rechnungswesen gebucht werden. Dann wird das Mehrwertsteuerkennzeichen, das von der Reisekostenabrechnung an die Personalabrechnung übergeben wird, bei der Buchung der Personalabrechnungsergebnisse ins Rechnungswesen berücksichtigt, so dass eine Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer stattfindet.

Beachten Sie, dass wir diese Vorgehensweise nicht empfehlen und nicht garantieren können, dass die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer in jedem Fall den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Siehe auch:

Buchung von Mehrwertsteuer

 

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