
Definition von Übertragungsregeln 
Verwendung
Über die Definition der Übertragungsregeln können Sie den Obligovortrag und den Budgetübertrag von Budgetresten in das neue Geschäftsjahr für einzelne Haushaltsmanagement-Kontierungen (HHM-Kontierung) sehr differenziert steuern.
Die Übertragungsregeln gelten jeweils für einen Fonds (und ggf. einen Funktionsbereich) und ein Geschäftsjahr. Sie beschreiben die Beziehung zwischen einem sendenden Element des alten Geschäftsjahrs und einem empfangenden Element des neuen Geschäftsjahrs. Sie können dadurch folgende Anforderungen an den Budgetübertrag realisieren, wobei eine teilweise Übertragung der Beträge (zwischen 0% und 100%) möglich ist.
Sie können für jede HHM-Kontierung definieren, auf welche HHM-Kontierung die Budgetwerte in das neue Geschäftsjahr übertragen werden sollen.
Einnahmeüberschüsse, die über die budgetierten Einnahmen hinaus erzielt wurden, können Sie im neuen Jahr durch die Kontierungsänderung als Ausgabenbudget zur Verfügung stellen.
Wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr die Ausgaben das Budget übersteigen (bspw. durch die Einstellung der Toleranzgrenzen für die Verfügbarkeitskontrolle über 100 %), können Sie diese negativen Budgetreste in das neue Geschäftsjahr übertragen. Dadurch wird das Budget des neuen Jahres belastet.
Für den Obligovortrag ist eine Kontierungsänderung möglich, jedoch keine Aufsplittung des zu übertragenden Betrages auf mehrere HHM-Kontierungen.
Voraussetzungen
Die Definition von Übertragungsregeln erfolgt auf der Basis von Übertragungsvorschriften.
Die Übertragungsvorschriften müssen im Customizing des Haushaltsmanagements angelegt sein und für Ihren Finanzkreis und das Geschäftsjahr, in dem Sie die Übertragungsregeln pflegen wollen, hinterlegt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter
Definition von Übertragungsvorschriften.Funktionsumfang
Übertragungsregeln pflegen Übertragungsregeln anzeigen Übertragungsregeln kopierenAktivitäten
Generische Regeln:
Sie können die Regeln generisch definieren, indem Sie die Angaben für die sendenden Stammdatenobjekte (bspw. Finanzposition, Finanzstelle und Fonds) des alten Jahres und die empfangenden mit dem Markierungszeichen Stern (*) vollmaskieren. Eine so definierte Regel gilt z. B. für alle Finanzstellen und/oder für alle Finanzpositionen und/oder für alle Fonds. Eingaben, die Sie bei dem empfangenden Element generisch vornehmen, bewirken hierbei, dass die HHM-Kontierung des Senders übernommen wird

Für die Auswahl generischer Einträge können Sie im Customizing des Haushaltsmanagements eine Rangfolge für die Objekte Finanzposition, Finanzstelle und Fonds festlegen. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Abschnitt Rangfolge für die Auswahl generischer Einträge festlegen.
Spezielle Regeln
Sie können jedoch auch spezielle Regeln für eine HHM-Kontierung definieren; bspw. können Sie für den Übertrag von Budgetresten, entsprechend der gewählten Übertragungsvorschrift für jedes sendende Element einzeln festlegen, welcher Anteil (prozentual) vom Restbudget auf welches bzw. welche Elemente im neuen Geschäftsjahr übertragen werden soll. Diese speziellen Regeln übersteuern dann etwaige vorhandene generische Regeln.

Wenn Sie keine speziellen Regeln für einzelne HHM-Kontierungen definiert haben, muß mindestens eine generische Regel definiert sein, die das System beim Übertragen für diese HHM-Kontierung anwenden kann. Ansonsten erfolgt für diese kein Budgetübertrag.
Sie sollten daher folgendermaßen vorgehen: Definieren Sie zunächst auf der Grundlage einer Übertragungsvorschrift, die Ihren Bedürfnissen entspricht, eine generische Regel. Damit stellen Sie sicher, dass keine HHM-Kontierung ungewollt vom Übertrag ausgeschlossen ist.
Falls sich dann im Laufe des Geschäftsjahres Änderungen an Ihrer Organisationsstruktur oder in den Sachbereichen ergeben, definieren Sie spezielle Regeln für die entsprechenden Finanzstellen und Finanzpositionen.
Falls Sie den Übertrag für einzelne Sachbereiche ganz sperren wollen, so definieren Sie für diese eine spezielle Regel mit der Prozentangabe 0%.