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Verwendung

Die Beschlußfassung stellt für den Bereich der Darlehensvergabe eine spezifizierte Form der Antragsübernahme dar. Aus einem beantragten Darlehen lassen sich über diese Funktion ein oder mehrere Vertragsangebote oder Verträge erstellen. Dabei bleibt der zugrundeliegende Antrag im System erhalten, so daß eine rückwirkende Dokumentation des Geschäftsverlaufs gewährleistet ist.

Wenn die Funktion Beschlußfassung aktiv gesetzt worden ist, haben Sie die Möglichkeit, Hypothekenanträge im Hinblick auf Beleihungswerte und Gestehungskosten des Objektes und der Bonität des Partners zu überprüfen und darauf aufbauend Angebote bzw. Verträge anzulegen.

Lesen Sie auch die Dokumentation Hypothek: Bearbeitung.

Vorgehensweise

Für die Durchführung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Neugeschäft ® Hypothek ® Antrag bzw. Beschluß ® Beschlußfassung.
  2. Sie gelangen sofort in das Bild Beschlußfassung.

  3. Geben Sie im Bereich Antrag den Buchungskreis und die Nummer des Antrags, den Sie einer Beschlußfassung unterwerfen wollen, ein.
  4. Nach dem Ausführen der Funktion Enter werden Ihnen auf den Registerkarten Beschlußgrundlagen und Objektdaten aus dem Antrag die Informationen zum beantragten Kapital und zum Beleihungsobjekt angezeigt. Haben Sie eine Beleihungswertermittlung des Objekts sowie eine Bonitätsprüfung des Partners schon durchgeführt, werden Ihnen diese Informationen zur Entscheidungsfindung ebenfalls angezeigt. Ist diese Prüfung noch nicht durchgeführt, so können Sie die Funktionen Objekt ändern bzw. Bonitätsprüfung über das Menü Umfeld aufrufen und ausführen.

    Zusätzlich können Sie die Höhe des ermittelten Beleihungswerts und der ermittelten Gestehungskosten durch Eingabe eines bestimmten Prozentsatzes verändern.

  5. Ist die Freigabe für die Beschlußfassung aktiv gesetzt, können Sie Angebote bzw. Verträge nur dann anlegen, wenn das Freigabekennzeichen auf geändert, nicht freigegeben gesetzt ist. Dieses Feld dient nur der Anzeige.
  6. Wählen Sie ggf. Beschlußfassung ® Freigabe aufheben.

  7. Im Abschnitt Darlehen zum Antrag können Sie eine Festlegung der Angebote oder Einzelverträge vornehmen, die aus dem Darlehensantrag resultieren. Nach Eingabe der Produkt- und Darlehensart sowie dem Zusagekapital können Sie über Vertrag anlegen in das Bild Vertrag anlegen: Grunddaten gelangen. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit der Funktion Angebot anlegen Darlehensangebote anzulegen. Lesen Sie hierzu die Dokumentation Hypothek anlegen ab Pkt. 5.
  8. Nach Eingabe der erforderlichen Vertragsangebots-/Vertragsdaten sichern Sie das Darlehen und gelangen automatisch zurück in die Beschlußfassung. Die im Rahmen der Beschlußfassung erstellten Vertragsangebote/Verträge erhalten je nach Customizing-Einstellung entweder intern über das System eine Darlehensnummer oder extern durch den Anwender.

    Wollen Sie ein Vertragsangebot in einen Vertrag umwandeln, markieren Sie das entsprechende Angebot und wählen Sie Darlehen ändern. Ausgehend von dem Bild Vertragsangebot ändern können Sie nun über Darlehen ® Vertragsannahme das Angebot in einen Vertrag überführen.

  9. Ist die Freigabe für die Beschlußfassung aktiv gesetzt, sollten Sie die Beschlußfassung nur dann freigeben, wenn - bei aktivierter Freigabe für die Darlehensstammdaten - die angelegten Darlehen freigegeben sind, d.h. wenn die Freigabekennzeichen der Darlehen auf freigegeben gesetzt sind.

Über Beschlußfassung ® Freigeben gelangen Sie auf das Bild Business Workplace. Von hier aus haben Sie je nach Berechtigung die Möglichkeit, die angelegten Darlehen sowie die Beschlußfassung freizugeben. Nähere Informationen finden Sie unter Freigabe.

Hinweis

Bei aktiver Beschlußfassung kann ein Antrag nicht über die Funktion Antrag ® Übernahme in Angebot und Antrag ® Übernahme in Vertrag in ein Angebot bzw. einen Vertrag überführt werden.

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