
Fortschreibungssteuerung: Finanzvorgang und Werttyp 
Der Finanzvorgang ist ein Steuerungsparameter, der zu einem Finanzpositionenstammsatz gehört. Er spielt die zentrale Rolle bei der Weiterleitung der Daten aus den dem Haushaltsmanagement vorgelagerten Komponenten in das Haushaltsmanagement, sowie beim Buchen der Mittelvormerkungen im Haushaltsmanagement. Der Finanzvorgang bestimmt, ob eine Buchung fortgeschrieben wird.
Grundsätzlich werden nur Belegzeilen fortgeschrieben, die eine Finanzposition mit dem Finanzvorgang 30 enthalten. Durch den Steuerungsparameter Positionstyp, der auch im Finanzpositionenstammsatz hinterlegt ist, erkennt das System, ob es sich um eine Einnahme (Positionstyp 2) oder Ausgabe (Positionstyp 3) handelt.
Bei Buchungen in der Finanzbuchhaltung werden verschiedene Finanzpositionen angesprochen. Die Finanzpositionen mit anderen (nicht 30) Finanzvorgängen, 40, 60 und 90 steuern hier, unter welchem Werttyp die Buchung fortgeschrieben wird, und unter welchem Geschäftsvorfall die Buchung im Informationssystem ausgewiesen wird. Es ist daher notwendig, bei den Buchungen Finanzpositionen mit den korrekten Finanzvorgängen anzugeben. Dies beinhaltet vor allem, daß Sie bspw. den Sachkonten Finanzpositionen mit den korrekten Finanzvorgängen zuordnen müssen. Ein Beispiel für die korrekte Zuordnung finden Sie unter
Beispiel: Zuordnung Sachkonto-Finanzposition.Finanzvorgänge und Werttypen

Bei der Umbuchung werden zwei Posten fortgeschrieben, da beide Belegpositionen eine Finanzposition mit einem Finanzvorgang 30 enthalten.
Anzahlungen (Finanzvorgang 30 und Anzahlung über Sonderhauptbuch) werden mit dem Werttyp 61 fortgeschrieben. Anzahlungsanforderungen mit dem Werttyp 58.
Weitere Informationen über die Werttypen des Haushaltsmanagements finden Sie unter
Werttypen.Zahlungen werden nicht online fortgeschrieben, können jedoch mit dem Programm Zahlungsabgrenzung RFFMS200 ins Haushaltsmanagement übernommen und im Informationssystem entsprechend ausgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Zahlungsabgrenzung.