
Verteilungsverfahren 2 (summenbasiert)
Einsatzmöglichkeiten
Das Verteilungsverfahren 2 (summenbasiert) ermöglicht Ihnen, das vorhandene Ausgabenbudget für bestimmte Sachbereiche aufgrund von Mehreinnahmen zu erhöhen. Sie verwenden das Verteilungsverfahren, wenn eine Ausgaben-HHM-Kontierung unabhängig vom tatsächlichen Bedarf Budget aus budgeterhöhenden Einnahmen erhalten soll. Unabhängig vom tatsächlichen Bedarf bedeutet hier, daß eine Erhöhung des Ausgabenbudgets zu einem frei wählbaren Zeitpunkt mit einem Report erfolgen kann.
Im Gegensatz zum Verteilungsverfahren 1 (belegbasiert) wird in diesem Verfahren keine Verbindung zwischen dem Einnahmenbeleg und dem Budgetbeleg hergestellt. Wenn dieser Bezug in Ihrer Organisation für Reportingzwecke nicht relevant ist, können Sie dieses Verfahren für die budgeterhöhenden Einnahmen verwenden.
Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den notwendigen Einstellungen im Customizing finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung in folgenden Abschnitten:
Ablauf
Der Report prüft, ob für die Einnahmen-HHM-Kontierungen eine Regel definiert ist, nach der eine Budgeterhöhung erfolgen darf. Wenn eine Regel vorhanden ist, ermittelt der Report auf der Basis dieser Regel die Ausgaben-HHM-Kontierungen, deren Budget erhöht werden darf sowie den Erhöhungbetrag, der auf die Ausgaben-HHM-Kontierungen und die Überschuß-HHM-Kontierung entfällt. Im Gegensatz zum Verteilungsverfahren 1 (belegbasiert) wird das Budget aufgrund des Summenbetrags erhöht, der zum Zeitpunkt der Budgeterhöhung auf der Einnahmen-HHM-Kontierung fortgeschrieben wurde. Einzelne Einnahmenbelege werden nicht berücksichtigt.
Bei der maschinellen Budgeterhöhung wird das Budget entsprechend des ermittelten Betrages für die Ausgaben-HHM-Kontierungen erhöht. Dabei werden Budgetbelege erzeugt.
Bei der manuellen Budgeterhöhung wird das Budget nicht erhöht, sondern Sie erhalten lediglich ein Protokoll, in dem alle Belege mit manueller Budgeterhöhung aufgeführt sind. Sie können anhand dieser Liste entscheiden, für welche Kontierungen eine Budgeterhöhung manuell, z.B. durch einen Budgetnachtrag, erfolgen soll. Sie erhalten das Protokoll für die manuelle Budgeterhöhung nur, wenn Sie den Report RFFMUD21 mit der Option Manuelle Budgeterhöhung starten.

Budgeterhöhung nach Zahlungseingang
Wenn Sie im Customizing festgelegt haben, daß eine Budgeterhöhung erst nach dem Zahlungseingang erfolgen soll, müssen Sie vor dem Starten des Reports RFFMUD21 den Report RFFMS200 starten. Dieser Report setzt die Einzelposten im Haushaltsmanagement vom Status "Rechnung" in den Status "Zahlung" um. Weitere Informationen zum Report RFFMS200 finden Sie in der Reportdokumentation.
Verteilungsverfahren 2: Budgeterhöhende Einnahmen

Ergebnis
Das Budget wird in dem Jahr erhöht, das entsprechend der Einstellungen im gültigen
Fortschreibungsprofil vom System für den Buchungsvorgang ermittelt wird.
Die Budgeterhöhung soll nach Zahlungseingang erfolgen. Im Fortschreibungsprofil ist festgelegt, daß Zahlungen mit dem Rechnungsdatum im Haushaltsmanagement fortgeschrieben werden. Eine in 1998 gebuchte Debitorenrechnung, deren Zahlung im Jahr 1999 erfolgt, erhöht das Budget im Jahr 1998.
Im Informationssystem des Haushaltsmanagements können Sie sich pro Ausgaben-HHM-Kontierung mit dem Bericht Budget aus Einnahmen ausweisen lassen, wieviel Budget diese HHM-Kontierung aus den budgeterhöhenden Einnahmen erhalten hat.
Die Einnahmenreste, die auf die Überschuß-HHM-Kontierung geflossen sind, können Sie durch eine manuelle Budgetumbuchung, auf andere Ausgaben-HHM-Kontierungen verteilen.
Die Einstellung für die Ausgangssteuer im Customizing des Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Arbeitsschritt Sonstige Einstellungen vornehmen wirkt sich auf die Höhe der Budgeterhöhung aus:
Ausgangssteuer
Wenn |
dann wirkt |
Nettoausweis |
der Nettobetrag der Einnahme (Ertrag ohne MWST) budgeterhöhend |
Bruttoausweis |
der Bruttobetrag der Einnahme (Ertrag und MWST) budgeterhöhend |
Separater Ausweis der Ausgangssteuer |
die Ausgangssteuer nicht budgeterhöhend, sondern nur der Nettobetrag |