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Definition

Anweisungen und Angaben des Betreibers oder Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an die Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Einbezogen sind hierbei auch der Sach- und der Umweltschutz.

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben in einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in den Betriebsanleitungen zu berücksichtigen.

Verwendung

Sie können Betriebsanweisungen durch einen Generierungsprozeß aus den Daten, die Sie im SAP-System erfaßt haben, erzeugen. Das fertige Dokument erhalten Sie in Form eines Berichts.

Sie können Betriebsanweisungen für Belastungen, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten generieren. Welche Abschnitte und Informationen die verschiedenen Dokumente enthalten, legen Sie mit der Gestaltung des Vorlagenlayouts fest. Siehe Erstellung einer Berichtsvorlage: Beispiel Betriebsanweisung.

Struktur

In der Standardauslieferung ist eine Vorlage für eine Betriebsanweisung nach §20 Gefahrstoffverordnung enthalten. Die folgende Grafik zeigt, welche Systemdaten in diese einfließen können:

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

Weitere Informationen:

Erstellung einer Berichtsvorlage: Beispiel Betriebsanweisung

Generierung eines Berichts: Beispiel Betriebsanweisung

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