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Verwendung

Auf Entsorgungsnachweisen und bestimmten Entsorgungspapieren müssen für die beteiligten Geschäftspartner des Abfallmanagements behördliche Nummern ausgegeben werden. Diese Vorgehensweise beschreibt, wie Sie einem Geschäftspartner des Abfallmanagements die behördlichen Nummern zuordnen, die für ihn in den verschiedenen Gültigkeitsräumen gelten.

Voraussetzungen

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Behördl. Nr.
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten ein.

Achtung

Beachten Sie bei der Eingabe des Gültigkeitsraumes folgendes:

Hinweis

Für einen Abfallerzeuger können Sie zu einer behördlichen Nummer mit Gültigkeitsraum außerdem die Rücklauffrist angeben, die eingehalten werden muß, wenn der Abfallerzeuger einem Entsorgungspapier zugeordnet wird. Diese Rücklauffrist wird automatisch in das Entsorgungspapier übernommen, wenn der Abfallerzeuger einem Entsorgungspapier zugeordnet wird und der Gültigkeitsraum der Rücklauffrist dem der Entsorgungspapierart entspricht. Weitere Informationen finden Sie in der Feldhilfe des Feldes Rücklauffrist.

  1. Sichern Sie.
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