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Definition

Vom Gesetz vorgeschriebener oder betriebsintern festgelegter Nachweis über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Entsorgung bestimmter Abfälle.

Beispiel

In Deutschland schreibt die Nachweisverordnung (NachwV) die Entsorgungsnachweise für besonders überwachungsbedürftige Abfälle vor. Im Entsorgungsnachweis wir u.a. festgelegt, welche Menge von Abfällen, die einem bestimmten Abfallschlüssel angehören, in einem festgelegten Zeitraum maximal erzeugt und entsorgt werden darf.

Struktur

Jeder Entsorgungsnachweis gehört einer Nachweisart an, die die Dateneingabe und weitere Verarbeitung der Daten des Entsorgungsnachweises steuert.

Zu einem Entsorgungsnachweis können Sie u.a. folgende Daten erfassen (siehe Entsorgungsnachweis bearbeiten):

Durch Zuweisen des entsprechenden Bearbeitungsstatus können Sie einen Entsorgungsnachweis freigeben (siehe Entsorgungsnachweis freigeben).

Integration

Die Daten von freigegebenen Entsorgungsnachweisen werden an einigen Stellen im Abfallmanagement automatisch übernommen und für Prüfungen genutzt (siehe Abschnitt Ergebnis unter Entsorgungsnachweis freigeben).

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