
Behördliche Nummer
Definition
Nummer, die eine Behörde vergeben hat oder deren Vergabe von Behörden oder Gesetzen geregelt wird.
Verwendung
Auf
Entsorgungsnachweisen und Entsorgungspapieren müssen verschiedene behördliche Nummern ausgegeben werden. Im Abfallmanagement können Sie daher zu folgenden Objekten behördliche Nummern angeben:Struktur
Bei den Nummern für Geschäftspartner des Abfallmanagements und für Entsorgungspapiere wird zwischen Nummern unterschieden, die regionale und überregionale Behörden vergeben haben oder deren Vergabe von den entsprechenden regionalen und überregionalen Behörden oder Gesetzen geregelt wird. Diese Nummern werden entsprechend als regionale bzw. überregionale behördliche Nummern bezeichnet. Die überregionale behördliche Nummer ist dabei in der Regel die Nummer, die von einer Bundesbehörde vergeben wird oder deren Vergabe von dieser Behörde oder einem Bundesgesetz geregelt wird.

In den USA vergeben Bundesbehörden und Behörden einzelner Bundesstaaten (z.B. Texas) behördliche Nummern. Im Abfallmanagement entspricht die von der Bundesbehörde vergebene Nummer der überregionalen behördlichen Nummer und die von der Behörde des Bundesstaates vergebene Nummer der regionalen behördlichen Nummer.
Zu jeder behördlichen Nummer eines Geschäftspartners des Abfallmanagements können Sie daher den
Gültigkeitsraum angeben und dadurch festlegen, in welchem Gebiet die behördliche Nummer rechtliche Gültigkeit besitzt.Integration
Aus allen behördlichen Nummern eines Geschäftspartners des Abfallmanagements werden anhand des Gültigkeitsraumes automatisch die regionalen und überregionalen behördlichen Nummern ermittelt, die auf Entsorgungsnachweisen und Entsorgungspapieren ausgegeben werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im Customizing des Abfallmanagements unter Gültigkeitsräume festlegen.