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Funktionsdokumentation Gruppierung der Beschäftigungsverträge für die Personalabrechnung Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

SAP R/3 verarbeitet in der Personalabrechnung einige Beschäftigungsverträge eines Mehrfachbeschäftigten gemeinsam, andere getrennt davon. Es gruppiert also die Beschäftigungsverträge nach bestimmten Kriterien. Wie die Beschäftigungsverträge gruppiert werden, hängt dabei vom Verarbeitungsschritt ab, für den die Gruppierung durchgeführt wird.

Voraussetzungen

Sie haben im Customizing des Personalmanagements unter Personaladministration ® Grundeinstellungen ® Grundeinstellungen für Mehrfachbeschäftigung ®Editor für Beschäftigungsvertragsgruppierungen die Customizing-Einstellungen für die Gruppierung von Beschäftigungsverträgen überprüft und bei Bedarf Ihren Anforderungen angepasst.

Funktionsumfang

Den einzelnen Programmen und Funktionen der verschiedenen Verarbeitungsschritte der Personalabrechnung ist jeweils ein StrukturlinkGruppierungsgrund für Beschäftigungsverträge zugeordnet. Den Gruppierungsgründen sind im Customizing StrukturlinkGruppierungsregeln für Beschäftigungsverträge zugeordnet. Die Gruppierungsregel legt jeweils fest, nach welchem Kriterium die Gruppierung erfolgen soll, und ordnet den einzelnen Beschäftigungsverträgen jeweils einen StrukturlinkGruppierungswert für Beschäftigungsverträge zu.

Im Standard sind für die Personalabrechnung folgende Gruppierungen vorgesehen:

Verarbeitungsschritt

Gruppierungsgrund

Gruppierungswert

Ausführung der Abrechnung

XXPY (Abrechnungslauf (Abrechnungskreis))

Personalabrechnungskreis

Berechnung des Nettobetrags (Funktion XNET)

XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung)

abhängig von der Landesversion der Personalabrechnung (siehe Gruppierung der Beschäftigungsverträge für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung)

Rückrechnung (Funktion XRETR)

XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung)

abhängig von der Landesversion der Personalabrechnung

Bestimmung des Auszahlungsbetrags (Funktion XPAY)

XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung)

abhängig von der Landesversion der Personalabrechnung

StrukturlinkErstellung der Entgeltnachweise – Selektion

XXPY (Abrechnungslauf (Abrechnungskreis))

Personalabrechnungskreis

Erstellung der Entgeltnachweise – erstellte Entgeltnachweise

XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung)

abhängig von der Landesversion der Personalabrechnung

Lohn- und Gehaltszahlung –Selektion

XXPY (Abrechnungslauf (Abrechnungskreis))

Personalabrechnungskreis

Lohn- und Gehaltszahlung –erzeugte Zahlungen

XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung)

abhängig von der Landesversion der Personalabrechnung

Buchung ins Rechnungswesen

XXPY (Abrechnungslauf (Abrechnungskreis))

Personalabrechnungskreis

Hinweis

Wenn für denselben Verarbeitungsschritt mehrere Gruppierungen existieren, verwendet SAP R/3 die länderspezifische Gruppierung des Landes, dem der Beschäftigungsvertrag zugeordnet ist. Das ist z. B. beim Gruppierungsgrund XXNT der Fall. Weitere Informationen finden Sie unter StrukturlinkPrüfung der Gruppierungsregeln für einen Gruppierungsgrund.

Beachten Sie, dass sich die Gruppierungen, die SAP R/3 für einen Verarbeitungsschritt der Personalabrechnung verwendet, nicht mit der Gruppierung nach dem Personalabrechnungskreis überschneiden dürfen.

Hinweis

Das betrifft folgende Arten von Gruppierungsgründen:

·         Gruppierungsgründe, die einer Abrechnungsfunktion zugeordnet sind, z. B. einer der Funktionen XNET, XPAY oder XRETR

·         Gruppierungsgründe, die im Customizing einer Abrechnungsfunktion verwendet werden, z. B. der Funktion LIMITS

Andere Gruppierungsgründe, z. B. solche, die SAP R/3 beim Anlegen eines Infotypsatzes prüft, sind davon nicht betroffen.

Eine Gruppierung für die Personalabrechnung kann also z. B. nicht zwei Beschäftigungsverträge eines Mitarbeiters umfassen, die zum Personalabrechnungskreis UD gehören, und zusätzlich einen Beschäftigungsvertrag, der zum Personalabrechnungskreis UW gehört. Die folgende Grafik verdeutlicht diesen Sachverhalt:

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

Siehe auch:

·        Änderung des Personalabrechnungskreises für Beschäftigungsverträge

·        Änderung der Gruppierung für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung für Beschäftigungsverträge

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