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Funktionsdokumentation Änderung der Gruppierung für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung für Beschäftigungsverträge Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Geschäftsprozesse wir Steuer oder Pfändung sind nur innerhalb derselben Gruppierung für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung sinnvoll zu verarbeiten. Daher dürfen Sie diese Gruppierung für einen Beschäftigungsvertrag nicht ändern.

Beispiel

In vielen Ländern gruppiert SAP R/3 die Beschäftigungsverträge für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung nach dem Arbeitgeber. Wenn z. B. ein Pfändungsbeschluss für einen Mitarbeiter besteht und Sie den betreffenden Beschäftigungsvertrag einem anderen Arbeitgeber zuordnen, darf der neue Arbeitgeber nicht pfänden, da der Pfändungsbeschluss nur für den alten Arbeitgeber gilt.

Funktionsumfang

Wenn Sie die Gruppierung für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung für einen Beschäftigungsvertrag ändern wollen, müssen Sie den Beschäftigungsvertrag beenden und einen neuen Beschäftigungsvertrag anlegen. Diesen Beschäftigungsvertrag ordnen Sie der neuen Gruppierung zu, also z. B. dem neuen Arbeitgeber.

Hinweis

Eine Ausnahme sind Beschäftigungsverträge, die Sie gerade angelegt haben und die noch nicht abgerechnet wurden. Für solche Beschäftigungsverträge können Sie die Gruppierung noch ändern.

Da SAP R/3 die Beschäftigungsverträge eines Mehrfachbeschäftigten für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung in den Landesversionen der Personalabrechnung unterschiedlich gruppiert, führen je nach Land auch unterschiedliche Stammdatenänderungen zu einer Änderung dieser Gruppierung für einen Beschäftigungsvertrag. Weitere Informationen finden Sie unter Gruppierung der Beschäftigungsverträge für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung.

Bei der Personalabrechnung prüft SAP R/3 jeweils alle Beschäftigungsverträge eines Mehrfachbeschäftigten daraufhin, ob sich die Gruppierung für Nettoberechnung, Rückrechnung und Zahlung eines Beschäftigungsvertrags geändert hat. Wenn Sie die Gruppierung für einen Beschäftigungsvertrag geändert haben, lehnt SAP R/3 bei der Personalabrechnung alle Beschäftigungsverträge des Mitarbeiters ab, die zum selben Personalabrechnungskreis gehören wie der Beschäftigungsvertrag, für den Sie die Gruppierung geändert haben.

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