Anfang des InhaltsbereichsHintergrunddokumentation Umsetzung der Gefahrgutstrukturreform  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Allgemeines

Die unter Gefahrgutstrukturreform beschriebenen notwendigen Anpassungen der Oberflächen, Feldbezeichner, Nachrichtentexte, Datenelemente und IMG-Aktivitäten nehmen Sie vor, indem Sie Support-Package 01 für das EH&S Release 2.7B einspielen.

Es steht Ihnen während der Übergangsfrist offen, die Gefahrgutabwicklung parallel nach alter und neuer Vorschriftenlage durchzuführen. Dementsprechend können Sie Gefahrgutstammsätze, die nach neuer oder alter Vorschriftenlage vorliegen, gleichzeitig verarbeiten. Anhand des Eintrages im Feld LDBC (alt: Buchstabe, neu: Klassifizierungscode) erkennt das System, ob ein Datensatz nach neuem oder altem Vorschriftenstand angegeben ist. Der Vorschriftenstand wird hierbei nach folgender Logik ermittelt:

Der alte Vorschriftenstand liegt vor, wenn im Feld LDBC

Der neue Vorschriftenstand liegt vor, wenn im Feld LDBC

Hinweis

Bei den Gefahrgütern UN 0190, Explosivstoff, Muster, außer Initialsprengstoff und UN 1043 Düngemittel, Lösung, mit freiem Ammoniak sind in der Tabelle A der restrukturierten ADR keine Klassifizierungscodes angegeben. In diesen beiden Fällen, ist gegebenenfalls eine manuelle Bearbeitung erforderlich, da das System aufgrund der obengenannten Logik diese Datensätze generell dem alten Vorschriftenstand zuordnet.

Auswirkung auf Dokumente

Für den Lieferscheindruck werden zusätzlich Textmuster ausgeliefert, in denen der Buchstabe und die Ziffer herausgenommen sind.

Hinweis

Rufen Sie den Report DGCTPATT auf, um die richtige Formatierung der Textmuster zu generieren.

Für das Layout in der Unfallmerkblattabwicklung und für das StrukturlinkKapitel 14 des Sicherheitsdatenblattes werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Befüllung

Bei Datensätzen, die das System dem restrukturierten Vorschriftenstand zuordnet, werden bei der Befüllung des Gefahrgutstammes die Inhalte der Felder Ziffer und Ziffer Leertransport gelöscht. Die Felder werden daraufhin auch von der Dialogoberfläche entfernt. Sie bleiben jedoch in den Tabellen bestehen, um gegebenenfalls auf zukünftige Vorschriftenänderungen reagieren zu können.

 

Umstellungsszenario

Einzelne Materialien können durch Änderung der Gefahrgutklassifizierung und der UN-Listenstoffe zu einem bestimmten Stichtag umgestellt werden. Dabei wird es in der Regel notwendig sein, neue Gefahrgutklassifizierungen und UN-Listenstoffe anzulegen. Gilt die Umstellung für alle Spezifikationen und Materialien, die der umzustellenden Gefahrgutklassifizierung zugeordnet sind, reicht eine Stichtagsänderung.

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