
Weitere Geschäftspartner des Abfallmanagements zuordnen 
Verwendung
Diese Vorgehensweise beschreibt, wie Sie
Erfassungsbelegen neben dem Abfallerzeuger, der beim Anlegen des Erfassungsbelegs eingegeben wurde, weitere Geschäftspartner des Abfallmanagements für die Entsorgungsabwicklung zuordnen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Weitere Abfallerzeuger können einem Erfassungsbeleg generell nicht zugeordnet werden. Sie können jedoch bei Bedarf eine Mehrfachkontierung vornehmen, um z.B. die Kosten der Entsorgung auf mehrere Abfallerzeuger zu verteilen (siehe
Voraussetzungen
Vorgehensweise
Einem Erfassungsbeleg einen oder mehrere Geschäftspartner des Abfallmanagements zuordnen
.
, um die Eingabehilfe zu wechseln.Mit dieser Eingabehilfe können Sie aus allen Geschäftspartner des Abfallmanagements wählen, die in den Stammdaten vorhanden sind und den von Ihnen vorgegebenen Selektionskriterien entsprechen.
Mit dieser Eingabehilfe können Sie Abfallentsorger aus den Abfallentsorgungen wählen, die in den Stammdaten vorhanden sind und den Abfall enthalten, der im Erfassungsbeleg angegeben ist.
Mit dieser Eingabehilfe können Sie Abfallentsorger aus den Entsorgungswegen wählen, die in den Stammdaten vorhanden sind und den Abfall und Abfallerzeuger enthalten, die im Erfassungsbeleg angegeben sind. Wenn dabei kein Abfallentsorger gefunden wird, berücksichtigt das System auch die Entsorgungswege des Abfallerzeugers, der in den Stammdaten dem im Erfassungsbeleg angegebenen Abfallerzeuger direkt
Mit dieser Eingabehilfe können Sie aus allen Geschäftspartner des Abfallmanagements wählen, denen in den Stammdaten ein
Mehreren Erfassungsbelegen einen Abfallentsorger und einen Abfallbeförderer zuordnen
Partner zuordnen.Sie gelangen auf das Dialogfenster Entsorgungsabwicklung ändern: Zuordnen.
Ergebnis
Die Geschäftspartner des Abfallmanagements werden den Erfassungsbelegen zugeordnet.
Ein zugeordneter Abfallentsorger wird automatisch als
Lieferant verwendet, wenn Sie über die Funktionen Bestellung oder Ausbuchen die Entsorgung bestellen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: