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Abtragungsregeln den Auszählungsregelungen zuordnen

In diesem Arbeitsschritt ordnen Sie die Kontingentabtragungsregeln den Auszählungsregelungen zu. Alle Ab-/Anwesenheiten mit Kontingentabtragung, die über die gewählte Auszählungsregel ausgezählt werden, werden dann nach den hinterlegten Abtragungsregeln verarbeitet.

An dieser Stelle können Sie nicht nur eine Abtragungsregel hinterlegen, mit der vorhandene Kontingente des Mitarbeiters abgetragen werden, die einen Anspruch größer 0 besitzen. Sie können auch eine zusätzliche Abtragungsregel hinterlegen, in der alle Kontingenttypen verzeichnet sind, deren Infotypsätze über den vorhandenen Anspruch hinaus abgetragen werden dürfen.

Hinweis: Sie können eigene Abtragungsregel definieren, mit denen Sie die Abtragung in das Negative ermöglichen. Genausogut können Sie aber auch die bestehenden Abtragungsregeln zwei mal angeben.
Haben Sie eine Abtragungsregel sowohl für die Abtragung bis zur Erschöpfung des Kontingents angegeben als auch für die Abtragung über das Kontingent hinaus, verfährt das System folgendermaßen:
Zunächst werden alle Kontingente des Mitarbeiters vollständig abgetragen. Erst dann werden die Kontingente, die in das Negative abgetragen werden können, verbraucht.
Voraussetzung für die eine Abtragung ins Negative ist, daß der Mitarbeiter für den Gültigkeitszeitraum mindestens ein entsprechendes Kontingent besitzt, dessen Kontingenttyp eine negative untere Abtragungsgrenze hat.

Hinweis: Wird für eine An-/Abwesenheitsart das Feld Kontingentabtragung angekreuzt und dennoch keine Abtragungsregel spezifiziert, wird kein Zeitkontingent des Mitarbeiters abgetragen. Dies merken Sie daran, daß auf dem Erfassungsdynpro kein Feld Kontingentverbrauch eingeblendet ist.

Beispiel

1. Verwendung der gleichen Abtragungsregeln für die Überschreitung des vorhandenen Kontingents

Nach betrieblichen Vereinbarungen sollen Mitarbeiter die erarbeiteten Mehrarbeitsstunden als Freizeitausgleich erhalten. Der dazu angelegte Abwesenheitskontingenttyp Freizeitanspruch wird von der Zeitauswertung aufgebaut.
Unabhängig von dem angesammelten Anspruch soll den Mitarbeitern ermöglicht werden, in begründeten Fällen mindestens einen freien Ausgleichstag nehmen zu können.
Dazu definieren Sie den Abwesenheitskontingenttyp Freizeitanspruch mit einer Grenze für die negative Abtragung von -1. Dann legen Sie eine Abtragungsregel an, die die Abtragung von Kontingenten über den Anspruch hinaus regelt. In dieser tragen Sie dann den Kontingenttyp Freischichtanspruch in der feststehenden Reihenfolge als erstes abzutragendes Kontingent ein.
Die entsprechende Abtragungsregel geben Sie hier in diesem Arbeitsschritt in dem Bereich Anwesenheitskontingente im Feld über Anspruch hinaus ein.
2. Verwendung einer speziellen Abtragungsregel für die Überschreitung des vorhandenen Kontingents

Ihre Mitarbeiter erhalten den Anspruch, im Krankheitsfalle 20 Tage bezahlt zu werden. Alle krankheitsbedingten Abwesenheiten, die darüber hinausgehen, werden nicht bezahlt.
In diesem Fall definieren Sie zwei Abwesenheitskontingenttypen:
Hierfür richten Sie jeweils eine Abtragungsregel an und weisen sie den entsprechenden Feldern in der Auszählungsregel zu. Zusätzlich richten Sie die Abwesenheitsbewertung entsprechend ihren Anforderungen an (siehe auch: Bewertung von Abwesenheiten mit Kontingentabtragung).

Voraussetzungen

Die Auszählungsregelungen müssen im Arbeitsschritt Auszählungsregelungen festlegen angelegt sein.

Die Abtragungsregeln müssen im Arbeitsschritt Abtragungsregeln für Ab-/Anwesenheitskontingente festlegen angelegt sein.

Aktivitäten

Zur besseren Übersicht können Sie in diesem Arbeitsschritt auf einen View-Cluster zurückgreifen. Das ermöglicht Ihnen, Ihre bisher eingerichteten Einträge zu überprüfen.

1. Navigieren Sie in die Sicht Auszählungsregelung. Wählen Sie dazu im Bereich Navigation den Eintrag Auszählungsregelung aus.
2. Wählen Sie die gewünschte Auszählungsregelung aus.
3. Geben Sie im Bereich Kontingentabtragung die Abtragungsregel an, die gelten soll, bis die Kontingentansprüche des Mitarbeiters erschöpft sind.
4. Geben Sie bei Bedarf die Abtragungsregel an, in der die Ab-/Anwesenheitskontingenttypen verzeichnet sind, die auch über den Anspruch hinaus abgetragen werden dürfen.
Die Abtragungsregeln in den Feldern bis Anspruch und über Anspruch hinaus müssen Ab-/Anwesenheitskontingente jeweils mit der gleichen Zeiteinheit abtragen. Dieses gilt für alle Folgenummern einer Auszählungsregelung.
Die Abtragungsregeln für Ab- oder Anwesenheitskontingente können allerdings in verschiedenen Einheiten abtragen.