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Abtragungsregeln den Auszählungsregelungen zuordnen
In diesem Arbeitsschritt ordnen Sie die
Kontingentabtragungsregeln den Auszählungsregelungen zu. Alle
Ab-/Anwesenheiten mit Kontingentabtragung, die über die gewählte
Auszählungsregel ausgezählt werden, werden dann nach den hinterlegten
Abtragungsregeln verarbeitet.
An dieser Stelle können Sie nicht nur eine
Abtragungsregel hinterlegen, mit der vorhandene Kontingente des Mitarbeiters
abgetragen werden, die einen Anspruch größer 0 besitzen. Sie können auch eine
zusätzliche Abtragungsregel hinterlegen, in der alle Kontingenttypen
verzeichnet sind, deren Infotypsätze über den vorhandenen Anspruch hinaus
abgetragen werden dürfen.
Hinweis: Sie können eigene
Abtragungsregel definieren, mit denen Sie die Abtragung in das Negative
ermöglichen. Genausogut können Sie aber auch die bestehenden Abtragungsregeln
zwei mal angeben.
Haben Sie eine Abtragungsregel sowohl für die Abtragung bis zur Erschöpfung
des Kontingents angegeben als auch für die Abtragung über das Kontingent
hinaus, verfährt das System folgendermaßen:
Zunächst werden alle Kontingente des Mitarbeiters vollständig abgetragen. Erst
dann werden die Kontingente, die in das Negative abgetragen werden können,
verbraucht.
Voraussetzung für die eine Abtragung ins Negative ist, daß der Mitarbeiter für
den Gültigkeitszeitraum mindestens ein entsprechendes Kontingent besitzt,
dessen Kontingenttyp eine negative untere Abtragungsgrenze hat.
Hinweis: Wird für eine
An-/Abwesenheitsart das Feld Kontingentabtragung
angekreuzt und dennoch keine Abtragungsregel spezifiziert, wird
kein Zeitkontingent des Mitarbeiters abgetragen. Dies merken Sie
daran, daß auf dem Erfassungsdynpro kein Feld
Kontingentverbrauch eingeblendet ist.
Beispiel
1. Verwendung
der gleichen Abtragungsregeln für die Überschreitung des vorhandenen
Kontingents
Nach betrieblichen Vereinbarungen sollen Mitarbeiter die erarbeiteten
Mehrarbeitsstunden als Freizeitausgleich erhalten. Der dazu angelegte
Abwesenheitskontingenttyp Freizeitanspruch wird von der
Zeitauswertung aufgebaut.
Unabhängig von dem angesammelten Anspruch soll den Mitarbeitern ermöglicht
werden, in begründeten Fällen mindestens einen freien Ausgleichstag nehmen zu
können.
Dazu definieren Sie den Abwesenheitskontingenttyp Freizeitanspruch
mit einer Grenze für die negative Abtragung von -1. Dann legen Sie eine
Abtragungsregel an, die die Abtragung von Kontingenten über den Anspruch
hinaus regelt. In dieser tragen Sie dann den Kontingenttyp
Freischichtanspruch in der feststehenden Reihenfolge als erstes
abzutragendes Kontingent ein.
Die entsprechende Abtragungsregel geben Sie hier in diesem Arbeitsschritt in
dem Bereich Anwesenheitskontingente im Feld über Anspruch
hinaus ein.
2. Verwendung
einer speziellen Abtragungsregel für die Überschreitung des vorhandenen
Kontingents
Ihre Mitarbeiter erhalten den Anspruch, im Krankheitsfalle 20 Tage bezahlt zu
werden. Alle krankheitsbedingten Abwesenheiten, die darüber hinausgehen,
werden nicht bezahlt.
In diesem Fall definieren Sie zwei Abwesenheitskontingenttypen:
- einen für den bezahlten Krankheitsanspruch mit
einem Anspruch von 20 Tagen
- einen für unbezahlte Krankheiten mit einem
unbegrenzten Anspruch
Hierfür richten Sie
jeweils eine Abtragungsregel an und weisen sie den entsprechenden Feldern in
der Auszählungsregel zu. Zusätzlich richten Sie die Abwesenheitsbewertung
entsprechend ihren Anforderungen an (siehe auch:
Bewertung von Abwesenheiten mit
Kontingentabtragung).
Voraussetzungen
Die Auszählungsregelungen müssen im
Arbeitsschritt
Auszählungsregelungen festlegen angelegt sein.
Die Abtragungsregeln müssen im Arbeitsschritt
Abtragungsregeln für Ab-/Anwesenheitskontingente
festlegen angelegt sein.
Aktivitäten
Zur besseren Übersicht können Sie in diesem
Arbeitsschritt auf einen View-Cluster zurückgreifen. Das ermöglicht Ihnen,
Ihre bisher eingerichteten Einträge zu überprüfen.
1. Navigieren
Sie in die Sicht Auszählungsregelung. Wählen Sie dazu im
Bereich Navigation den Eintrag Auszählungsregelung
aus.
2. Wählen Sie
die gewünschte Auszählungsregelung aus.
3. Geben Sie im
Bereich Kontingentabtragung die Abtragungsregel an, die gelten soll,
bis die Kontingentansprüche des Mitarbeiters erschöpft sind.
4. Geben Sie
bei Bedarf die Abtragungsregel an, in der die Ab-/Anwesenheitskontingenttypen
verzeichnet sind, die auch über den Anspruch hinaus abgetragen werden
dürfen.
Die Abtragungsregeln in den Feldern bis Anspruch und
über Anspruch hinaus müssen
Ab-/Anwesenheitskontingente jeweils mit der gleichen Zeiteinheit abtragen.
Dieses gilt für alle Folgenummern einer Auszählungsregelung.
Die Abtragungsregeln für Ab- oder Anwesenheitskontingente können allerdings in
verschiedenen Einheiten abtragen.