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Konten für Erlös-/Aufwandsbuchungen Vst-Berichtigung pflegen

In diesem Abschnitt legen Sie zur Vorsteuerbehandlung nach deutschem Recht (UStG/UStDV) die Konten zur Vorsteuer fest:

In jedem Monat der Vorsteuerberichtigungsphase wird die Differenz zwischen dem aktuellen Optionssatz und dem Basissatz ermittelt. Der Vorsteuerbetrag wird mit dieser Differenz multipliziert und durch die Anzahl der Monate des Berichtigungszeitraums geteilt. Der sich so ergebende monatliche Vorsteuerberichtigungsbetrag wird als Erlös bzw. als Aufwand aus nicht abzugsfähiger Vorsteuer gebucht. Die hierbei zu bebuchenden Konten sind hier anzugeben. Die Gegenbuchung erfolgt auf das ursprüngliche Steuerkonto.

Voraussetzungen

Die Konten sind in der Finanzbuchhaltung angelegt.

Aktivitäten

Prüfen Sie die Standardeinstellung und ändern diese ggf.