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Berichtigungszeitraum

Immobilienmanagement (RE)

Deutsches Recht

Der Berichtigungszeitraum ist die Zeitspanne, in der nach § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzuges) der Vorsteuerabzug je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (Optionssatz) einer Anlage berichtigt wird.

Für Grundstücke und Gebäude beträgt er maximal 120 Monate.