Deutsches Recht
Der Berichtigungszeitraum ist die Zeitspanne, in der nach § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzuges) der Vorsteuerabzug je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (Optionssatz) einer Anlage berichtigt wird.
Für Grundstücke und Gebäude beträgt er maximal 120 Monate.