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Vorsteuerberichtigung

Immobilienmanagement (RE)

Deutsches Recht

Zeitraum nach der Vorsteuerkorrektur. Hier ist die Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach §15a (1) UStG bzw. §44(2) UStDV durchzuführen.

Der monatliche Betrag der Vorsteuerberichtigung errechnet sich aus:

(aktueller Optionssatz - Basissatz) x Vorsteuerbetrag aus AHK dividiert durch Anzahl der Berichtigungsmonate.