Nachbewertung zu Isttarifen  

Verwendung

Die Nachbewertung zu Isttarifen ist eine Ergänzung zur Nachbewertung von Leistungsverrechnungen zwischen Kostenstellen und Geschäftsprozessen. Sie dient dazu, Leistungsverrechnungen von Kostenstellen oder Geschäftsprozessen auf andere kostenrechnungsrelevanten Objekte zu korrigieren, die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten.

Sie können Nachbewertungen zu Isttarifen auf folgende Objekte vornehmen:

In der Kostenträgerrechnung:

Im Projektsystem:

Die Nachbewertung auf Kostenstellen- und Geschäftsprozeßebene erfolgt im Rahmen der Isttarifermittlung der Kostenstellenrechnung.

Weitere Informationen finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Rechnungswesen ® CO-Controlling ® Kostenstellenrechnung ® Periodenabschluß ® Isttarifermittlung.

Nimmt ein kostenrechnungsrelevantes Objekt die Leistung einer Kostenstelle oder eines Geschäftsprozesses in Anspruch, wird die Leistung in der Regel zunächst anhand des Plantarifs verrechnet, da die Isttarife erst im Rahmen des Periodenabschlusses ermittelt werden. Im Rahmen der Isttarifermittlung errechnet das SAP-System iterativ die Tarife der Leistungsarten auf der Basis der der Kostenstelle bzw. dem Geschäftsprozeß tatsächlich belasteten Istkosten und der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dabei werden alle Leistungsbeziehungen zwischen Kostenstellen und Geschäftsprozessen berücksichtigt.

Im Anschluß an die Isttarifermittlung können Sie die Objekte, die Leistungen von Kostenstellen oder Geschäftsprozessen in Anspruch genommen haben, mit Isttarifen nachbewerten. Dies erfolgt mit Hilfe der Nachbewertung zu Isttarifen (Nachbewertung). Das System ermittelt jeweils die Abweichungen zwischen den bisher gebuchten Kosten und den Kosten, die unter Berücksichtigung der neuen Isttarife anfallen. Durch die Nachbewertung zu Isttarifen wird die jeweilige sendende Kostenstelle vollständig entlastet und der Empfänger entsprechend belastet.

Weitere Informationen finden Sie unter Beispiel für die Nachbewertung zu Isttarifen

Integration

Nach welchem Verfahren die Nachbewertung erfolgt, hängt von dem Tarifkennzeichen ab, das Sie im Customizing in der Version 0 in den geschäftsjahresabhängigen Parametern festgelegt haben. Sie können folgende Tarifkennzeichen setzen.

Weitere Informationen finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Rechnungswesen ® CO-Controlling ® Kostenstellenrechnung ® Periodenabschluß ® Isttarifermitlung ® Verfahren zur Tarifermittlung.

Periodisch differenzierter Tarif aufgrund der Kosten und Leistungsmengen der Periode.

Tarif aufgrund der Kosten und Leistungsmengen aller Perioden. Die Nachbewertung wird in die Periode gebucht, in der die Leistung erbracht wurde.

Tarif aufgrund der Kosten und Leistungsmengen aller Perioden. Die Nachbewertung der aktuellen und aller zurückliegenden Perioden wird in die aktuelle Periode gebucht.

Wenn Sie die Nachbewertung einsetzen, dürfen Sie keine prozentualen Zuschläge auf Kosten mit dem Kostenartentyp 43 (interne Leistungsverrechnung) rechnen. Die Nachbewertung bezuschlagter Kostenarten würde es erforderlich machen, die Zuschläge erneut zu berechnen. Dies hätte eine Rekursion zur Folge.

Die Nachbewertung von Material führt zu Nachlaufkosten, die bei Abrechnung an Material wie die Preissteuerung behandelt werden:

Wenn Sie in der Anwendungskomponente Istkalkulation/Material-Ledger eine Istkalkulation durchführen, können Sie die Differenz zwischen Plantarif und Isttarif direkt auf Material belasten. Sie führen in diesem Fall keine Nachbewertung zu Isttarifen durch.

Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) unter Controlling ® Produktkosten-Controlling ® Istkalkulation/Material-Ledger ® Istkalkulation ® Istkalkulation aktivieren.

Voraussetzungen

Sie haben im Customizing in der Version das Kennzeichen Nachbewertung aktiviert.

Wenn Sie die Prozeßkostenrechnung im Einsatz haben, haben Sie vor der Nachbewertung in der Kostenträgerrechnung die Prozeßkostenverrechnung durchgeführt.

Sie führen in der Kostenträgerrechnung die Nachbewertung der Leistungen zu Isttarifen erst durch, nachdem der Kostenträger mit allen in der Periode in Anspruch genommenen Leistungen belastet wurde. Während der Periode findet die Belastung des Kostenträgers mit Leistungen durch innerbetriebliche Leistungsverrechnungen statt. Im Periodenabschluß findet ggf. die Belastung des Kostenträgers durch Prozeßkosten statt.

Funktionsumfang

Die Nachbewertung erfolgt periodisch für einzelne kostenrechnungsrelevanten Objekte oder in Sammelverarbeitung für mehrere Objekte. Die Nachbewertung wird mit eigenen Transaktionen nach der Isttarifermittlung gestartet. Sie erfolgt für alle betroffenen sekundären Kostenarten.

Führen Sie die nach der Nachbewertung unbedingt noch einmal die Abrechnung für alle Empfänger durch. Dies ist auf jeden Fall erforderlich, da nur auf diesem Weg Nachbewertungsdaten von einem nachbewerteten CO-Objekt an weitere CO-Objekte weitergereicht werden können.

Siehe auch:

Beispiel: Nachbewertung zu Isttarifen mit erneuter Abrechnung

Sie können die Nachbewertung zu Test- und Prognosezwecken starten. Dann werden die errechneten Nachbewertungen nicht verbucht. Sowohl Test- als auch Echtläufe können Sie online oder im Hintergrund laufen lassen.

Sie können die Nachbewertung beliebig oft wiederholen, wobei jeweils nur Differenzen, die sich aufgrund von zwischenzeitlichen Tarifänderungen ergeben, verbucht werden.

Für Objekte, die im Rahmen der Sammelverarbeitung nicht nachbewertet werden konnten, können Sie einen sogenannten Arbeitsvorrat erzeugen. Sie erhalten in diesem Arbeitsvorrat Informationen über die Ursache der fehlerhaften Bearbeitung. Nachdem Sie die Fehlerquellen beseitigt haben, können Sie die Nachbewertung für die Objekte des Arbeitsvorrats erneut starten. Weitere Informationen zum Bearbeiten des Arbeitsvorrats finden Sie unter Arbeitsvorrat der Nachbewertung zu Isttarifen bearbeiten.

Sie können die durchgeführten Nachbewertungen aus Echtläufen vollständig stornieren, sofern der Status der betroffenen Objekte dies zuläßt. Die ursprünglichen Leistungsverrechnungen bleiben erhalten. Wenn Sie Leistungsverrechnungen storniert haben, sollten Sie die Nachbewertung der betroffenen Periode ebenfalls stornieren.

Bei kumulierten Tarifen sollten Sie zunächst die Nachbewertungen der höheren Perioden stornieren.

Führen Sie nach dem Storno der Nachbewertungen auf jeden Fall erneut die Abrechnung durch. Dies ist erforderlich, weil solche Nachbewertungsdaten nicht mitstorniert werden, die von einem kostenrechnungsrelevanten Objekt auf andere Objekte weitergereicht wurden.

Siehe auch:

Innenauftragsabrechnung

Aktivitäten

Nachbewertung zu Isttarifen durchführen