Nachbewertung zu Isttarifen durchführen 

Voraussetzungen

Bevor Sie die Nachbewertung zu Isttarifen vornehmen, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Wir empfehlen Ihnen, die Periodensperre für die Leistungsverrechnung im Ist (RKL) zu setzen.
  2. Setzen Sie die Periodensperre für die indirekte Leistungsverrechnung im Ist (RKIL), damit die nachfolgenden Schritte auf feststehenden Kosten vorgenommen werden. Sollte es doch erforderlich sein, vor der Abrechnung in die Finanzbuchhaltung weitere Leistungsverrechnungen vorzunehmen, müssen Sie die folgenden Schritte erneut durchführen.
  3. Wenn es CO-interne Empfänger mit Regeln zur periodischen Abrechnung (PER-Regeln) gibt, berechnen Sie die Zuschläge. Die prozentuale Zuschlagsberechnung darf in diesem Fall nicht für sekundäre Kostenarten erfolgen.
  4. Wenn es CO-interne Empfänger mit PER-Regeln gibt, führen Sie die CO-interne Abrechnung durch. Das System rechnet alle CO-Objekte ab, die interne Empfänger haben.
  5. Führen Sie die Splittung durch.
  6. Führen Sie die Tarifermittlung durch. Der Isttarif bildet die Grundlage für die Nachbewertung.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie zum Nachbewerten zu Isttarifen
  2. von

    folgenden Menüpfad

    Innenaufträgen

    im Menü der Innenaufträge Istbuchungen ® Periodenabschluß ® Nachbewertung Isttarife ® Einzelbearbeitung bzw. Sammelbearbeitung

    Objekten der Kostenträgerrechnung

    im Periodenabschluß zum relevanten Objekt Nachbewertung Isttarife ® Einzelbearbeitung bzw. Sammelbearbeitung

    Objekten des Projektsystems

    im Bereichsmenü Realisierung Periodenabschluß ® Gemeinkosten ® Nachbewertung Isttarife ® Einzelbearbeitung bzw. Sammelbearbeitung

    Wenn Sie bei Einsatz der Kostenträgerhierarchie die auf die Kostenträgerhierarchie gebuchten Istkosten verteilen, soll die Nachbewertung von Leistungen, die zu Kostenträgerknoten einer Kostenträgerhierarchie gebucht wurden, stets vor der Verteilung erfolgen.

  3. Führen Sie nach der Nachbewertung zu Isttarifen folgende Schritte aus:
    1. Wenn es keine CO-internen Empfänger mit PER-Regeln gibt, berechnen Sie nun die Zuschläge. Die Zuschlagsberechnung darf auch für sekundäre Kostenarten erfolgen.
    2. Setzen Sie die Periodensperre für die Nachbewertung (RKLN).
    3. Führen Sie die Abrechnung für alle Empfänger durch. Dies ist auf jeden Fall erforderlich, da nur auf diesem Weg Nachbewertungsdaten von einem nachbewerteten CO-Objekt an weitere CO-Objekte weitergereicht werden können.
    4. Führen Sie nach Bedarf Berichte aus; Ihre Daten sind nach der Abrechnung nun wieder konsistent.

Ergebnis der Nachbewertung

Die Ergebnisse der Nachbewertung werden in einer Liste ausgewiesen. Der Kopf der Liste enthält neben den Selektionskriterien und Verarbeitungsparametern folgende Daten:

Es findet keine Änderung der Belastung statt, wenn

Die Liste selbst weist die Belastungen der selektierten und nachbewerteten Objekte aus. Sie haben die Möglichkeit, in den Stammsatz der jeweiligen Leistungsart zu verzweigen. Die Liste enthält folgende Details:

Sie können sich mit anderen Anzeigevarianten zusätzliche Spalten anzeigen lassen.

Aufgetretene Fehler werden in einem Fehlerprotokoll festgehalten.

Sie können sowohl die Liste als auch das Fehlerprotokoll ausdrucken, wenn Sie die Hintergrundverarbeitung gewählt haben.