Ermittlung von Unterbrechungszeiten 
Verwendung
Mit dieser Funktion können Sie festlegen, ab welcher Unterbrechungsdauer eine bisher zurückgelegte Dienstzeit auf Null zurückgesetzt und damit nicht mehr angerechnet wird.

Im öffentlichen Dienst eines Landes soll ab einer Unterbrechungszeit von fünf Jahren die vorher zurückgelegte Dienstzeit nicht mehr berücksichtigt werden. Unterbrechungszeiten sind dabei alle Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes steht.
Ein Mitarbeiter war vom 01. Januar 1981 bis zum 31. Dezember 1989 im öffentlichen Dienst dieses Landes vollzeitbeschäftigt. Er hat damit eine Dienstzeit von neun Jahren zurückgelegt. Danach scheidet dieser Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst aus. Tritt der Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 1994 wieder in ein Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes ein, wird die neunjährige Dienstzeit angerechnet. Tritt er erst danach wieder ein, verfällt diese Dienstzeit.
Integration
Folgende Zeiträume gelten als unterbrechungsrelevant:
Das Kennzeichen unterbrechungsrelevant setzen Sie für die jeweiligen Selektionsklassen im Customizing der Personaladministration unter Auswertungsgrundlagen ® Dienstzeitberechnung ® Bewertungsmuster ® Bewertungsmuster definieren. Dort geben Sie auch die maßgebende Unterbrechungsdauer ein.
Ein Beispiel hierzu finden Sie in der folgenden Grafik.

Für die Dienstzeitberechnung im öffentlichen Dienst in Österreich können Sie die Lücken nach einer Selektion über eine Selektionsklasse mit der Sonderklasse
Die nachfolgende Grafik zeigt die Auswirkung, wenn die Unterbrechungsdauer erreicht wird: Die Dienstzeit wird auf Null gesetzt. Das R/3-System berücksichtigt dabei sowohl unterbrechungsrelevante Zeiten als auch Lücken

Voraussetzungen
Unterbrechungszeiten werden nur bei der Berechnungsart 1 (Berechnung der Dauer einer Dienstzeit) und der Berechnungsart 2 (Berechnung des Endes einer Dienstzeit) berücksichtigt.

Das R/3-System wendet diese Funktion nicht bei Zeiträumen an, die über Berechnungsart 3 (Berechnung des Beginns einer Dienstzeit) ermittelt werden. Weitere Informationen zur Berechnungsart finden Sie unter