Branchenlösung Öffentlicher Dienst Deutschland 

Verwendung

Im R/3-Standard (ab Release 4.5)

In den Bereich Reisekostenabrechnung der Anwendungskomponente R/3-Reisemanagement (FI-TV) sind die Anforderungen aus folgenden Gesetzen implementiert:

Bei Änderungen der Gesetzesvorlagen wird das System regelmäßig über HR Support Packages auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die Standardlösung der Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst können Sie zusätzlich für folgende Bundesländer einsetzen:

Land

 

Anmerkung

Deutschland

Berlin

Brandenburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Im Standardcustomizing liefert SAP eine Reiseregelungsvariante 'D1' aus, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinterlegt sind.

BRKG und ARV sind für die hier genannten Bundesländer anwendbar.

 

Ab Add-on Release HRPS 452A

Ab dem Add-on Release HRPS 452A sind die gesetzlichen Anforderungen derjenigen Bundesländer berücksichtigt, die nicht durch das BRKG abgedeckt sind.

Im Standardcustomizing dieses Add-on Releases liefert SAP für jedes dieser Bundesländer eine eigene Reiseregelungsvariante aus, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinterlegt sind:

Bundesland

Gesetz

Reiseregelungsvariante

Baden-Württemberg

LRKG & LARVO

DW

Bayern

BayRKG & BayARV

DY

Bremen

BremRKG & BremARV

DM

Hamburg

HmbRKG

DH

Hessen

HRKG & HARV

DS

Mecklenburg-Vorpommern

LRKG M-V

DV

Nordrhein-Westfalen

LRKG & ARVO

DR

Rheinland-Pfalz

LRKG

DP

Saarland

SRKG

DL

Sachsen

SächsRKG & Auslandsbestimmungen der SächsRKVO

DC

Thüringen

ThürRKG & ThürARV

DT

 

Einschränkung

Für die Funktionen im R/3-Standard als auch im Add-on ab Release HRPS 452A gilt:

Eine Abrechnung nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) wird bisher noch nicht unterstützt. Sie können demnach nur Dienstreisen im In- und Ausland abrechnen, die kein Trennungsgeld erfordern.

Das System kann jedoch erst beim Durchführen der Reisekostenabrechnung feststellen, ob für die Reise Trennungsgeld zu erstatten ist. Stellt das System fest, daß während einer Reise die Bedingungen für ein Trennungsgeld gemäß §11 BRKG erfüllt sind, gibt es eine Warnmeldung aus.

Voraussetzungen

Um die Zusatzfunktionen des Öffentlichen Dienstes Deutschland nutzen zu können, sind für die Reiseregelungsvarianten des Öffentlichen Dienstes Deutschland spezielle Customizingeinstellungen erforderlich:

R/3-Standardreleases:

Stellen Sie sicher, daß im Customizing des Reisemanagements unter Reiseabrechnung ® Stammdaten ® Steuerungsparameter für Reisekosten ® Sonderregeln für Branchenlösungen aktivieren für die gewünschte Reiseregelungsvariante das Branchenkennzeichen Öffentlicher Dienst gesetzt ist.

Erst dann werden die branchenspezifischen Funktionen für diese Reiseregelungsvariante aktiv.

Add-on-Releases (ab HRPS 452A):

Stellen Sie sicher, daß im Customizing des Reisemanagements unter Reiseabrechnung ® Stammdaten ® Steuerungsparameter für Reisekosten ® Sonderregeln für Branchenlösungen aktivieren für die gewünschte Reiseregelungsvariante das Branchenkennzeichen für Bundesrecht bzw. für das jeweilige Bundesland gesetzt ist.

Über den Eintrag Kein Branchenkennzeichen schalten Sie die Sonderregeln des Öffentlichen Dienstes aus, d.h. die entsprechende Reiseregelungsvariante hat nur die Funktionen der Privatwirtschaft.

Funktionsumfang

Die Erweiterungen der Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst umfassen folgende Funktionen:

Im R/3-Standard

Im Add-on System ab Release HRPS 452A

 

Die besonderen Funktionen für den Öffentlichen Dienst stehen Ihnen in folgenden Erfassungsszenarien der Reisekostenabrechnung zur Verfügung:

Die Rahmendaten in den jeweiligen Einstiegsbildern sind an die besonderen Anforderungen des Öffentlichen Dienstes angepaßt.

Der Reisemanager (Transaktion TRIP) kann nicht für Personalnummern des Öffentlichen Dienstes genutzt werden.

Falls Sie jedoch auch Personalnummern im Einsatz haben, die einer Reiseregelungsvariante der Privatwirtschaft zugeordnet ist, so können Sie für Reisen dieser Personalnummern den Reisemanager benutzen.