Mehrere Inlandsreisen an einem Tag 
Verwendung
Für den Öffentlichen Dienst existieren in den Reisekostengesetzen verschiedene Vorgaben zur Abrechnung von mehreren Inlandsdienstreisen an einem Tag:
Bayern und Saarland
In den Landesreisekostengesetzen für Bayern und Saarland wird vorgeschrieben, daß bei mehreren Inlandsdienstreisen an einem Tag das Tagegeld für jede Reise einzeln zu bestimmen ist, aber die Summe der Tagegelder dieser Reisen den vollen Tagegeldsatz nicht überschreiten darf.
Übrige Bundesländer
In den Reisekostengesetzen der übrigen Bundesländer wird bei mehreren Inlandsdienstreisen an einem Tag vorgeschrieben, daß zur Bestimmung des Tagegeldes die Abwesenheitszeiten dieser Reisen zu summieren sind.
Funktionsumfang
Für alle Bundesländer können Sie mit der R/3-Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst mehrere Inlandsdienstreisen an einem Tag erfassen. Hierbei erkennt das System aufgrund der im Customizing eingestellten Reiseregelungsvariante und Sonderregeln für Branchenlösungen automatisch, nach welchem Muster diese Reisen abzurechnen sind.
Voraussetzung
Unabhängig vom Bundesland müssen Sie dazu ein spezielles Reiseschema Mehrere Inlandsreisen / Tag im Customizing definieren, mit Hilfe dessen Sie die einzelnen Reisen als Reiseabschnitte einer gesamten Reise erfassen können.
Dieses Reiseschema ist im Add-on-System ab Release HRPS 452A im Auslieferungscustomizing standardmäßig vorhanden. Änderungen nehmen Sie im Customizing der R/3-Reisekostenabrechnung unter Dialog- und Reiseabrechnungssteuerung
® Dialogsteuerung ® Schemen- und Einzelfeldsteuerung definieren vor.
Um in der Customizing-Aktivität Schemen- und Einzelfeldsteuerung definieren das Feld Mehrere Dienstreisen/Tag aktivieren zu können, müssen Sie zuerst das Feld Mehrtägige Reise deaktivieren !