Abrechnung von Tagegeld und Auslandstagegeld 
Verwendung
In der Reisekostenabrechnung des Öffentlichen Dienstes wird bei der Abrechnung des Tagegeldes zwischen Reisen im Inland und Reisen in das Ausland unterschieden. Während bei Inlandsreisen das Bundesreisekostengesetz gilt, das weitgehend an die Lohnsteuerrichtlinien angepaßt ist, ist bei Auslandsreisen die Auslandsreiseverordnung anzuwenden. Hier gilt insbesondere aufgrund §5 ARV (Reisekostenvergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort) für die Tagegelderstattung eine Sonderregel. Dauert der Aufenthalt an demselben ausländischen Geschäftsort ohne Hin- und Rückreisetage länger als 14 Tage, so ist vom 15. Tage an das Auslandstagegeld um 10% zu ermäßigen. Von dieser Ermäßigung kann auf Antrag abgesehen werden.
Aktivitäten
Die Reduktion des Auslandstagegeldes können Sie in den
Rahmendaten der Reise über ein Ankreuzfeld aktivieren. Das Ankreuzfeld ist nur bei Auslandsreisen sichtbar. Die Tage mit ermäßigtem Tagegeld werden auf dem Reisekostennachweis gesondert ausgewiesen.