Storno von Kapitalmaßnahmen 

Verwendung

Mit dieser Funktion können Sie eine gebuchte Kapitalmaßnahme wieder zurücknehmen.

Diese Funktion muß ausgeführt werden, falls es beim Buchen einer Kapitalmaßnahme zu einem Abbruch des Vorgangs gekommen ist.

Integration

Im Wertpapierbereich stehen Ihnen verschiedene Stornofunktionen zur Verfügung, je nachdem welche Bewegungen Sie stornieren wollen, müssen Sie die zugehörige Stornofunktion auswählen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Überblick: Stornofunktionen im Bereich Wertpapiere.

Vorausetzung

Es dürfen keine abgeschlossenen Bewegungen nach dem Stichtag vorliegen.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Buchhaltung ® Kapitalmaßnahme ® Stornieren.
  2. Sie gelangen auf das Bild Kapitalmaßnahme stornieren. Geben Sie hier folgende Daten ein:
  1. Sie können die Stornierung zunächst als Simulation durchführen. Dafür klicken Sie das entsprechende Feld an.
  2. Sie können einen Storno nur im Nebenbuch durchführen.

Sie sollten den Storno nur im Nebenbuch nur durchführen, wenn nicht im Finanzwesen (FI) storniert werden soll, z.B. weil der Beleg im FI bereits manuell storniert wurde.

  1. Wählen Sie Ausführen.

Ergebnis

Die gebuchten Bewegungen im Buchungskreis werden storniert. Die Kapitalmaßnahme geht in den Status 3 oder 4 über.

Ist die Kapitalmaßnahme im Status 4 können Sie sie über die Funktion Deaktivieren in den Status 5 (storniert) überführen.

Siehe auch:

Kapitalmaßnahmen

Kapitalmaßnahmen bearbeiten