Verwendung
Mit dieser Funktion können Sie eine gebuchte Kapitalmaßnahme wieder zurücknehmen.

Diese Funktion muß ausgeführt werden, falls es beim Buchen einer Kapitalmaßnahme zu einem Abbruch des Vorgangs gekommen ist.
Integration
Im Wertpapierbereich stehen Ihnen verschiedene Stornofunktionen zur Verfügung, je nachdem welche Bewegungen Sie stornieren wollen, müssen Sie die zugehörige Stornofunktion auswählen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Überblick: Stornofunktionen im Bereich Wertpapiere.Vorausetzung
Es dürfen keine abgeschlossenen Bewegungen nach dem Stichtag vorliegen.
Vorgehensweise

Sie sollten den Storno nur im Nebenbuch nur durchführen, wenn nicht im Finanzwesen (FI) storniert werden soll, z.B. weil der Beleg im FI bereits manuell storniert wurde.
Ergebnis
Die gebuchten Bewegungen im Buchungskreis werden storniert. Die Kapitalmaßnahme geht in den Status 3 oder 4 über.
Ist die Kapitalmaßnahme im Status 4 können Sie sie über die Funktion Deaktivieren in den Status 5 (storniert) überführen.
Siehe auch:
Kapitalmaßnahmen Kapitalmaßnahmen bearbeiten