Überblick: Storno im Bereich Wertpapiere

Verwendung

Mit Hilfe der Stornofunktionen können Sie fehlerhaft gebuchte Bewegungen wieder rückgängig machen.

Die Vorgehensweise bei der Stornierung von Vorgängen ist abhängig vom Ursprung der zu stornierenden Bewegung. Im Bereich Wertpapiere stehen Ihnen folgende Stornofunktionen zur Verfügung:

Stornofunktion

Zu stornierende Bewegungen

Storno der Geschäftsverwaltung

Käufe und Verkäufe

Zusatzbewegungen, die in einem Geschäft erfaßt wurden (Courtage, Provision, sonstige Spesen, Steuern)

Stückzinsen

Kursgewinne / Kursverluste / Korrekturbewegungen, die aufgrund eines Geschäfts entstanden sind

Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund eines Verkaufs entstanden sind

Buchungsstorno

Bewegungen, die aus den Konditionen eines Papiers hervorgehen (z.B. Zinsen, Dividenden, endfällige Tilgung)

Depotumbuchungen

Bewegungen, die aus der Ausübung von Rechten hervorgehen (Bezugsrechte ausüben, Optionsscheine ausüben, Optionsscheine trennen, Wandelanleihe ausüben)

Kursgewinne, Kursverluste, Korrekturbewegungen, die aufgrund einer endfälligen Tilgung entstanden sind

Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund einer endfälligen Tilgung oder Depotumbuchung entstanden sind

Storno der Abgrenzung

Bewegungen zur Abgrenzung

Bewegungen zur Rücknahme der Abgrenzung

Storno der Bewertung

Wertpapierzuschreibungen

Wertpapierabschreibungen

Fremdwährungszuschreibungen

Fremdwährungsabschreibungen

Kostenabschreibungen

Devisenabschreibungen Kosten

Storno der Amortisierung

Zinskapitalisierungsbewegungen aus der Durchführung der Amortisierungsfunktion

Storno von Kapitalmaßnahmen

Bewegungen, die aus einer Kapitalmaßnahme resultieren

Storno der Wertpapierrechte

Storno der aus der Ausübung von Wertpapierrechten resultierenden Bewegungen

Storno von Bestandsumbuchungen

Bewegungen zur Bestandsumbuchung

Voraussetzungen

  1. Liegen nach dem zu stornierenden Geschäftsvorfall abgeschlossene Bewegungen mit höherem Bestandsvalutadatum vor, müssen diese vorher chronologisch rückwärts storniert werden.
  2. Eine abgeschlossenen Bewegung ist eine Bewegung, bei der ein Periodenabschluß mit Stichtag größer oder gleich dem Bestandsvalutadatum der Bewegung durchgeführt wurde.

    Die zu stornierenden abgeschlossenen Bewegungen sind solche Bewegungen, die an dem Geschäftsvorfall beteiligte Bestände und Depots betreffen. Dies sind:

    1. Bestände der beteiligten Gattungen in den Depots, die an dem Geschäftsvorfall beteiligt sind
    2. Bestände der beteiligten Gattungen in Depots, die mit den am Geschäftsvorfall beteiligten Depots gemeinsam bewertet werden

    In der Bewegungsdetailanzeige zu einer Bewegung aus der Depotübersicht können Sie im Bereich Technische Daten erkennen, ob eine Bewegung abgeschlossen wurde oder nicht.

    Dies gilt für alle Stornofunkionen mit Ausnahme des Storno von Abgrenzungen.

  3. Liegen keine abgeschlossenen Bewegungen vor, ist es von den Voraussetzungen der einzelnen Stornofunktionen abhängig, ob storniert werden kann. Wenn ein Geschäftsvorfall aufgrund einer Folgebewegung nicht storniert werden kann, so ist zunächst die Folgebewegung zu stornieren.

Funktionsumfang

  1. Die Stornierung von Buchungen, die aufgrund von Konditionen entstanden sind, führt zu einer Rücksetzung der Ist-Sätze in Plan-Sätze. Alle anderen stornierten Ist-Sätze werden nach ihrer Stornierung nicht mehr im Finanzstrom angezeigt.
  2. Stornierte Bewegungen können Sie sich über das Buchungsjournal anzeigen lassen. Dort wird Ihnen auch der treasuryspezifische Stornogrund angezeigt.

    Im Belegkopf des FI-Stornobelegs wird Ihnen der Ursprungsbeleg, auf den die Stornierung zurückgeht, angezeigt.

  3. Sie haben die Möglichkeit den Storno nur TR durchzuführen.

Diese Funktion sollten Sie nur durchführen, wenn Sie die Buchung im Nebenbuch Wertpapiere getrennt von der Buchung im Hauptbuch Finanzwesen durchführen müssen, z.B. weil der Beleg im Finanzwesen bereits storniert wurde.

Sie sollten diese Funktion nicht nutzen, wenn Sie die Stornierung nur im TR durchführen wollen und die dazugehörigen Bewegungen im Finanzwesen nicht storniert werden sollen. Denn wenn Sie die Buchung im Nebenbuch nach der Stornierung wiederholen, fehlt im TR-Beleg die Referenz zum dazugehörigen FI-Beleg.