Mehrwertsteuerrelevante Buchungen 
Buchungen von Ergebnissen der Personalabrechnung – typischerweise Buchungen der Form Aufwendungen an Verbindlichkeiten – sind im Normalfall nicht mehrwertsteuerrelevant. Weder die Aufwendungen noch die Verbindlichkeiten enthalten Vorsteuer oder Ausgangssteuer. Bei der Buchung der Abrechnungsergebnisse werden im Normalfall auch keine Konten berührt, auf die von anderen Vorgängen mehrwertsteuerbehaftete Beträge gebucht werden.
Lediglich aus Gründen der Aufwärtskompatibilität ist die Buchung von Mehrwertsteuer über die Komponente Buchung ins Rechnungswesen in wenigen Fällen technisch möglich. Wir empfehlen diese Vorgehensweise jedoch nicht.

Wenn Sie die mehrwertsteuerrelevante Buchung über die Buchung ins Rechnungswesen durchführen wollen, müssen Sie genau prüfen, ob die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es ist in der Standardauslieferung nicht vorgesehen, mehrwertsteuerrelevante Buchungen über die Buchung ins Rechnungswesen vorzunehmen. Deswegen kann nicht garantiert werden, daß die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer durch diese Komponente den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wenn Sie entgegen unserer Empfehlung mehrwertsteuerrelevante Buchungen über die Buchung ins Rechnungswesen durchführen wollen, sollten Sie u. a. die folgenden Punkte berücksichtigen. Beachten Sie jedoch, daß es sich hier nicht um eine vollständige Aufzählung handelt:
In den folgenden Abschnitten finden Sie Beispiele für mehrwertsteuerrelevante Buchungen und Hinweise darauf, welche Vorgehensweisen für diese Buchungen in der Standardauslieferung vorgesehen sind.
Beachten Sie jedoch, daß es sich hier nicht um eine vollständige Aufzählung handelt. Es sind auch andere Vorgänge denkbar, in denen sich mehrwertsteuerrelevante Buchungen ergeben können.