Getrennte Buchung (empfohlene Vorgehensweise)
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Reiseaufwendungen über die Personalabrechnung erstatten, ergeben sich mehrwertsteuerrelevante Buchungen. Deswegen sollten Sie die folgenden Vorgänge getrennt buchen:
Übertragung an das Rechnungswesen und
Übertragung an die HR-Personalabrechnung.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß sie eine zeitnahe Buchung der Reiseaufwendungen ermöglicht und diese Buchung nicht an die Buchung der Ergebnisse der Personalabrechnung gebunden ist.
Zusammengefaßte Buchung (nicht empfohlene Vorgehensweise)
Technisch ist es möglich, die entsprechenden Lohnarten so einzurichten, daß die mehrwertsteuerrelevanten Reiseaufwendungen nicht über die Reisekostenabrechnung, sondern über die Komponente Buchung ins Rechnungwesen gebucht werden. Dann wird das Mehrwertsteuerkennzeichen, das von der Reisekostenabrechnung an die Personalabrechnung übergeben wird, bei der Buchung der Personalabrechnungsergebnisse ins Rechnungswesen berücksichtigt, so daß eine Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer stattfindet.
Beachten Sie, daß wir diese Vorgehensweise nicht empfehlen und nicht garantieren können, daß die Berechnung und Buchung der Mehrwertsteuer in jedem Fall den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Siehe auch:
Buchung von Mehrwertsteuer