Stammdatenpflege mit Anlagensichten 

Verwendung

Die Anlagensicht hat neben ihrer Funktion als Berechtigung auch steuernden Einfluß auf die Stammdatenpflege (vgl. Anlagensichten). Für jede Anlagensicht können Sie im FI-AA-Customizing festlegen, welche Feldgruppen des Stammsatzes aus dieser Sicht gepflegt, nur angezeigt oder ausgeblendet werden (Anlagensichten).

Funktionsumfang

Das Pflegen aller Stammsatzfelder einer Anlage ist standardmäßig nur mit der Sicht 1 (Anlagenbuchhaltung) möglich. Damit beim Anlegen eines Stammsatzes keine Inkonsistenzen zwischen der Bildaufbausteuerung und der Sichtensteuerung auftreten kann, sollten Sie diese Sicht so allgemein definieren, daß sie die Pflege aller Feldgruppen, die in einer Bildaufbausteuerung als Mußfelder definiert sind, erlaubt.

Falls die aufgrund der Bildaufbausteuerung ermittelte Feldpflege im Widerspruch zur Anlagensicht steht, dominiert von beiden Einstellungen immer die Feldparametrisierung, die einen stärkeren Schutz des Feldes bewirkt.

Unvollständige Anlagen

Daneben ist es möglich, auch mit Sichten, die nur einen eingeschränkten Zugriff auf Anlagenstammsätze erlauben, unvollständige Anlagen anzulegen. "Unvollständig" heißt, daß obligatorische Angaben fehlen, weil die jeweilige Anlagensicht keine Pflegeberechtigung für diese Stammsatzangaben hat. Beispielsweise kann eine Mitarbeiterin aus dem Einkauf mit Ihrer Anlagensicht eine Anlage mit den einkaufsrelevanten Stammsatzangaben anlegen, ohne jedoch Kostenstelleninformationen anzugeben.

Bearbeitung unvollständiger Anlagen

Unvollständige Anlagen leitet das System mit Hilfe der Workflowtechnik als Arbeitsvorrat in die R/3-Mailbox des zuständigen Anlagenbuchhalters weiter.

Alternativ zur Workflowtechnik ist es auch möglich, unvollständige Anlagen mit einem speziell hierfür vorgesehenen Report zu selektieren (unter Werkzeuge - vgl. Bearbeitung unvollständiger Anlagen).

Zugriff auf Bewertungsbereiche

Bezüglich der Bewertungsbereichsangaben im Anlagenstammsatz ist ebenfalls eine Sichtenzuordnung möglich. Diese Sichtenzuordnung bedeutet, daß mit der dem jeweiligen Bewertungsbereich zugeordneten Anlagensicht die Abschreibungsparameter dieses Bewertungsbereiches im Anlagenstammsatz gepflegt werden können. Allerdings können Sie hier nur Festlegungen für den gesamten Bereich und nicht für einzelne Feldgruppen treffen. Auch hier ist die Sicht 1 immer pflegeberechtigt.