Verwendung
Aus verschiedenen Gründen (z.B. Eingliederung des Unternehmens in einen neuen Konzern) kann es erforderlich sein, von einem normalen zu einem verschobenen Geschäftsjahr überzugehen (oder umgekehrt). Bei so einer Änderung des Geschäftsjahresrhythmus entsteht ein verkürztes Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr).
Funktionsumfang
Die Finanzbuchhaltung des R/3-Systems unterstützt Rumpfgeschäftsjahre im vollen Umfang. Allerdings gibt es aus Sicht der Anlagenbuchhaltung einige Besonderheiten, die Sie bei einem Rumpfgeschäftsjahr beachten müssen.
Zeitpunkt der Umstellung
Der Wechsel des laufenden Geschäftsjahres zu einem Rumpfgeschäftsjahres erfolgt durch eine Änderung der Geschäftsjahresvariante im System FI (Hauptbuch). Dies kann solange erfolgen, solange noch keine Buchung in eine Periode erfolgt ist, die durch die Verkürzung auf ein Rumpfgeschäftsjahr wegfallen würde. Die Stornierung solcher Buchungen ändert hieran nichts.
Wenn im laufenden Geschäftsjahr bereits Abschreibungen gebucht wurden, müssen Sie nach dem Wechsel auf das Rumpfgeschäftsjahr das Programm für das AfA-Neurechnen anstoßen (Werkzeuge
® Werte neurechen).Buchungsperioden
Damit die Abschreibungsrechnung der Anlagenbuchhaltung auch in einem Rumpfgeschäftsjahr korrekt arbeitet, muß dieses Rumpfgeschäftsjahr mit der Periode 1 beginnen und mit einer entsprechend verringerten Anzahl an Buchungsperioden definiert werden. Deshalb ist es bei einer Änderung des Geschäftsjahresrhythmus erforderlich, daß die Geschäftsjahresvariante des jeweiligen Buchungskreises jahresabhängig definiert ist. Nur in einer jahresabhängigen Variante können Sie das Rumpfgeschäftsjahr besonders kennzeichnen und mit einer verringerten Anzahl an Buchungsperioden definieren (FI-Customizing: Grundeinstellungen Finanzwesen).
Solange Sie noch in oder vor das Rumpfgeschäftsjahr buchen bzw. Altdaten aus dieser Zeit übernehmen, müssen Sie die jahresabhängige Geschäftsjahresvariante auch nach dem Rumpfgeschäftsjahr beibehalten. Definieren Sie sie dann mit der vollen Anzahl und entsprechend verschobenen Buchungsperioden (vgl.
Verschobene Geschäftsjahre). Erst wenn das Rumpfgeschäftsjahr aus buchhalterischer Sicht abgeschlossen ist und keine Korrekturbuchungen mehr zu erwarten sind, können Sie die Geschäftsjahresvariante wieder jahresunabhängig definieren.
Historische Geschäftsjahre
Wenn die Geschäftsjahresvariante bis zum Rhythmuswechsel nicht jahresabhängig definiert war, müssen Sie die FI-Customizing-Definition dieser Variante ändern. Definieren Sie die Geschäftsjahresvariante als jahresabhängig, und legen Sie pro Kalenderjahr die Buchungsperioden fest. Damit auch nach dieser Änderung eine korrekte Abschreibungsrechnung gewährleistet bleibt, ist es erforderlich, daß Sie für alle noch offenen Geschäftsjahre (mindestens jedoch für die zwei letzten Kalenderjahre vor dem Rumpfgeschäftsjahr) auch die historischen Kalenderdaten mit den zugehörigen Buchungsperioden pflegen.
Zukünftige Geschäftsjahre
Ebenso ist es notwendig, daß Sie mindestens das auf das Rumpfgeschäftsjahr folgende Kalenderjahr definieren. Für die Abschreibungsvorausschau müssen Sie außerdem die entsprechenden weiteren Jahre pflegen.

Beachten Sie, daß bei einer Variante mit verschobenem Geschäftsjahr die Kalender/Periodenzuordnungen des letzten gepflegten Kalenderjahres nur einen Teil des letzen Geschäftsjahres definieren. Deshalb prognostiziert das System für dieses Geschäftsjahr keine korrekten Werte mehr.
Periodensteuerungen
Grundsätzlich generiert das System auch für Rumpfgeschäftsjahre die Kalenderzuordnungen für die Standardperiodensteuerungen der Anlagenbuchhaltung automatisch (vgl.
Periodensteuerung). Da jedoch nicht alle möglichen Perioden/Kalenderkonstellationen zweifelsfrei gelöst werden können, müssen Sie diese Zuordnungen überprüfen und gegebenenfalls Ihren Anforderungen entsprechend korrigieren (FI-AA-Customizing: Periodensteuerung).Sie können das Generieren der Kalenderzuordnungen für ein Geschäftsjahr auch manuell anstoßen (Anwendungsmenü: Periodische Arbeiten
® Einstellungen).Abschreibungen kürzen
Im allgemeinen ist es in einem Rumpfgeschäftsjahr erforderlich, die Abschreibungen proportional zur Verringerung der Geschäftsjahresdauer zu kürzen. Im FI-AA-Customizings ist deshalb je Buchungskreis/Bewertungsbereich und Abschreibungsart (Normalabschreibung, Sonderabschreibung usw.) definierbar, ob das System die geplanten Abschreibungswerte entsprechend kürzen soll, oder ob die volle Jahresabschreibung gerechnet werden soll (Bewertung des Anlagevermögens
® Angaben zum Geschäftsjahr).Besondere Abschreibungsschlüssel
Unter Umständen macht es die Rechtslage erforderlich, bei bestimmten Abschreibungsmethoden (z.B. fester Prozentsatz pro Jahr) in jedem Fall ungekürzt abzuschreiben. Deshalb können Sie durch ein Kennzeichen in der Customizing-Definition der Abschreibungsschlüssel festlegen, daß trotz einer Kürzungsvorschrift auf Buchungskreisebene die Abschreibung dieser Schlüssel dennoch ungekürzt bleibt.
Abschreibungsstufen in Rumpfgeschäftsjahren
Verschiedene Abschreibungsschlüssel (z.B. für Gebäude) verwenden interne Rechenschlüssel, die mit zeitlich eingegrenzten Abschreibungsstufen arbeiten und für diese Abschreibungsstufen feste Abschreibungsprozentsätze vorsehen (vgl.
Stufenabschreibung). Diese zeitlichen Eingrenzungen erfolgen durch die Angabe der Gültigkeitsdauer einer Abschreibungsstufe in Jahren und Monaten (wahlweise Kalender- oder Geschäftsjahr). Ein Rumpfgeschäftsjahr hat folgende Auswirkungen auf diese Stufendefinitionen:Da ein als Kalenderjahr definierter Gültigkeitszeitraum länger ist, als ein Rumpfgeschäftsjahr, schreibt das System auch über das Ende des Rumpfgeschäftsjahres hinaus mit dem dafür definierten Prozentsatz ab, obwohl bereits im Rumpfgeschäftsjahr der volle Prozentsatz abgeschrieben wurde. Aus diesem Grund ist bei Verwendung der Standardschlüssel für diesen Fall keine korrekte Abschreibungsrechnung gewährleistet. Legen Sie dann bitte eigene Abschreibungsschlüssel an und korrigieren Sie die Gültigkeitszeiträume der Abschreibungsstufen. Kürzen Sie die Gültigkeitsdauer der Abschreibungsstufe, in die das Rumpfgeschäftsjahr fällt entsprechend dem Rumpfgeschäftsjahr und passen Sie die folgenden Gültigkeitszeiträume an.
