Verwendung
Für die Ermittlung des Abschreibungsbeginn-/endedatums bei Anlagenbewegungen können Sie in der Periodenmethode für die vier Bewegungstypen
jeweils eine anzuwendende Periodensteuerung festlegen. So läßt sich beispielsweise für alle Zugänge eines Jahres der Abschreibungsbeginn auf den Jahresanfang, und für Abgänge jeweils auf den ersten oder letzten Tag einer Periode legen. Ausgehend vom Bezugsdatum einer Bewegung (Zugang bzw. Abgang) wird über die Periodensteuerung der Beginn bzw. das Ende der Abschreibungsrechnung ermittelt.
Funktionsumfang
Standardperiodensteuerungen
Bei der Einrichtung eines Anlagenbuchungskreises werden automatisch Regeln zur Ermittlung der Abschreibungsperioden generiert. Die wichtigsten sind:
Abschreibungsbeginn/-ende ist jeweils am Anfang der Periode, in der das Bezugsdatum des Zugangs/Abgangs liegt.
Der Abschreibungsbeginn/-ende wird dabei für Bewegungen bis zur Periodenmitte auf den Anfang der Periode datiert, während Bewegungen nach der Periodenmitte auf den Anfang der nächsten Periode gelegt werden.
Diese Regel entspricht der ersten Regel, allerdings ist Sie für die Abschreibungsrechnung auf der Basis von Halbperioden vorgesehen.
(siehe Beispiel)
Für Bewegungen am ersten Tag eines Geschäftsjahres wird dabei eine ganze Jahresabschreibung, für Bewegungen bis zur Jahresmitte eine halbe Jahresabschreibung und für Bewegungen nach der Jahresmitte keine Abschreibung gerechnet.
(vgl. Regel "Pro rata per Periodenmitte")
Vorgänge bis zur Mitte des Geschäftsjahres werden mit Wertstellung zur Jahresmitte bewertet. Vorgänge ab der Mitte des Geschäftsjahres werden mit Wertstellung zum Folgejahr bewertet.
Für diese Regeln erzeugt das System die Zuordnung zwischen den Kalenderdaten und den entsprechenden Buchungsperioden automatisch bei der Festlegung der Geschäftsjahresvariante für den jeweiligen Buchungskreis. Voraussetzung ist allerdings, daß die Geschäftsjahresvariante 12 oder 24 Buchungsperioden hat.
Sie könnnen diese Standardregeln beliebig ergänzen, so daß eine flexible Zuordnung von Kalenderdaten zu Abschreibungperioden möglich ist.

Vereinfachungsregel: | |
Bis 30.06 |
Abschreibungsbeginn/ende Periode 0 |
Von 30.06. - 31.12. |
Abschreibungsbeginn/ende Periode 6 |
Beachten Sie bitte, daß das System die Periode 0 als Jahresanfang (1.1.) interpretiert (nicht die Periode 1). Analog steht die Periode 6 für den 1.7.
Halbperioden
Die Anzahl der Abschreibungsperioden für die Anlagenbuchhaltung entspricht i.d.R. den Buchungsperioden der Finanzbuchhaltung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Perioden für die Anlagenbuchhaltung zu verdoppeln, wenn die grundsätzliche Anzahl der Abschreibungsperioden der der Kalendermonate (12) entspricht. Durch ein Steuerkennzeichen in der Buchungskreisdefinition können Sie festlegen, daß das System mit Halbperioden arbeitet. Durch die Angabe eines Kalendertages, an dem die zweite Hälfte einer Periode beginnt, z.B. der 16. eines Monats, können Sie die Abschreibungsrechnung per Mitte einer Periode beginnen und enden lassen (siehe
Mid-Quarter-Convention (U.S.A.)).Die entsprechenden Periodensteuerungen sind hierfür durch ein besonderes Kennzeichen in den zugehörigen Zuordnungsregeln zu markieren.

Die Nutzung von Halbperioden ist bei verschobenen Geschäftsmonaten nicht möglich.
Variable Periodensteuerung
Über ein Kennzeichen in der Definition der einzelnen Abschreibungsschlüssel können Sie steuern, daß die Schlüssel nicht die Periodensteuerungen der zugehörigen Periodenmethoden verwenden, sondern buchungskreis- und geschäftsjahresspezifisch festlegbare Periodensteuerungen.
Dies kann z.B. bei Abschreibung nach US-Recht erforderlich sein, wenn die sogenannte Mid-Quarter-Convention nur für Zugänge in bestimmten Buchungskreisen und Geschäftsjahren eingesetzt werden soll.

Bitte beachten Sie, daß es bei Änderung der Periodensteuerung notwendig ist, für Anlagen, bei denen das AfA-Beginndatum bereits festgesetzt wurde, dieses manuell nachzupflegen.