Zusatzkontierungen 

Verwendung

Wenn Sie die Anlagenbuchhaltung integriert mit der Kostenrechnung bzw. dem FI-Hauptbuch einsetzen, sind in Abhängigkeit vom zu buchenden Geschäftsvorfall folgende Zusatzkontierungen möglich:

Funktionsumfang

Geschäftsbereich

Alle Bestandsveränderungen im Anlagevermögen können auf Geschäftsbereichsebene mitkontiert werden. Voraussetzung für die Kontierung auf Geschäftsbereich ist allerdings, daß für den Buchungskreis festgelegt wurde, daß Geschäftsbereichsbilanzen zu erstellen sind. Das System ermittelt dann bei jedem Buchungsvorgang den zu bebuchenden Geschäftsbereich aus dem Anlagenstammsatz und übergibt diesen an die Finanzbuchhaltung als mitzukontierendes Objekt.

Kostenstelle/Innenauftrag

Folgende Geschäftsvorfälle (Hauptbuchkonten) können auf die im Anlagenstammsatz eingetragene Kostenstelle oder auf den dort hinterlegten Innenauftrag kontiert werden:

Voraussetzung für diese CO-Zusatzkontierung ist

Grafik: CO-Kontierungen

Wenn die Kontierungsangaben bezüglich Auftrag und Kostenstelle konkurrieren (beides müßte kontiert werden), hat der Auftrag Vorrang (keine Kontierung auf Kostenstelle). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Auftrag statistisch ist. In diesem Fall ist eine Doppelkontierung möglich.

Profit Center

Bei aktiver Profit-Center Rechnung kontiert das System obige Geschäftsvorfälle außerdem auf Profit-Center. Das zu bebuchende Profit-Center ermittelt das System über die im Anlagenstammsatz hinterlegte Kostenstelle. Für die Kontierung auf Profit-Center sind außerdem folgende Voraussetzungen erforderlich:

Neben der Kontierung auf Profit-Center führt das System automatisch eine entsprechende statistische Buchung auf die jeweilige Kostenstelle durch. Damit es jedoch im Rahmen der Weiterverrechnung der Kosten in der Kostenrechnung zu keiner Doppelverrechnung auf das jeweilige Profit-Center kommt, sind die auf Kostenstelle gebuchten Einzelposten nicht auf andere CO-Objekte weiterverrechenbar. Sie können jedoch genau wie andere CO-Einzelposten ausgewertet werden.

Kontierung von Abschreibungen und Zinsen

Abschreibungen und Zinsen können Sie auf Innenaufträge oder auf Kostenstelle kontieren. Das Buchungsprogramm kontiert auf die im Anlagen-Stammsatz hinterlegte Kostenstelle bzw. auf den hinterlegten Innenauftrag. Wenn sowohl ein Auftrag als auch eine Kostenstelle im Anlagenstammsatz hinterlegt ist, kontiert das System auf beide, wobei es jedoch prüft, daß eine von beiden Kontierungen statistisch ist.

Die Zusatzkontierung legen Sie im FI-AA-Customizing in den Buchungsregeln für das Abschreibungs-Buchungsprogramm fest (FI-AA-Customizing: Abschreibungen ® Abschreibungen in das Hauptbuch buchen). Diese Festlegung bestimmt auch welcher Bewertungsbereich für die Zusatzkontierung herangezogen werden soll.

Abschreibungen und Zinsen können auch in Rahmen einer buchungskreisübergreifenden Kostenrechnung auf Kostenstelle kontiert werden. Dies bedeutet, daß der Buchungskreis der Anlage nicht zwingend identisch mit dem der Kostenstelle sein muß. Vergleichen Sie hierzu bitte die Ausführungen im Abschnitt Kostenstellenzuordnung.

Die direkte Kontierung von Abschreibungen/Zinsen auf ein Projekt (PSP-Element) ist nicht möglich. Hierfür müssen Sie die Abschreibungen/Zinsen zunächst auf einen Auftrag kontieren und dann den jeweiligen Auftrag auf das betroffene Projekt abrechnen.

Verteilung der Abschreibungen und Zinsen

Grundsätzlich kann im Anlagenstammsatz nur eine Kostenstelle hinterlegt werden. Eine Aufteilung der Abschreibungen/Zinsen auf verschiedene Kostenstellen muß also prinzipiell durch Abrechnung innerhalb der Kostenrechnung erfolgen. Die Kostenstelle im Anlagenstammsatz hat dann die Aufgabe einer Verteilungskostenstelle.

Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß in Auswertungen nur die Verteilungskostenstelle gezeigt wird und nicht eine der eigentlich zu belastenden Kostenstellen. Außerdem muß für die Verteilung eine eigene Kostenstelle angelegt werden. Alternativ hierzu können Sie deshalb auch folgendermaßen vorgehen:

Kontierung auf Leistungsart

Wenn im Anlagenstammsatz neben der Kostenstelle zusätzlich eine Leistungsart angegeben ist, kontiert das System bei allen Belastungen, die auf Kostenstelle kontiert werden, auch die Leistungsart. Voraussetzung hierfür ist, daß im System CO das Kontieren von Ist-Buchungen auf Leistungsarten per Customizing vorgesehen ist.