Nachträgliche Fortschreibung von Umsatzdaten  

Verwendung

Wenn Sie Absprachen oder Konditionen nachträglich erfaßt haben (siehe Nachträgliche Erfassung von Absprachen), müssen Sie die bereits getätigten Umsätze nachträglich fortschreiben, damit diese vom System bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die nachträgliche Umsatzfortschreibung ist, daß für alle betroffenen Lieferanten das Kennzeichen Nachträglicher Abrechnungsindex gesetzt ist. Wenn dieses Kennzeichen nicht gesetzt ist, können nur die Umsatzdaten zu Belegen aufgebaut werden, zu denen bereits einmal eine Fortschreibung erfolgt ist ( Neuaufbau von Umsatzdaten und Erträgen).

Zur nachträglichen Fortschreibung von Umsatzdaten muß das System effizient auf alle Belege zugreifen können, die für einen nachträglich erfaßten Konditionssatz interessant sein können. Dies geschieht über die LIS-Informationsstruktur S111, den sogenannten Belegindex.

Im Data Browser (Werkzeuge ® ABAP Workbench ® Übersicht ® Data Browser) können Sie prüfen, welche Belege im Belegindex vorkommen. Gehen Sie hierbei folgendermaßen vor:

  1. Geben Sie als Tabellenname S111 ein und wählen Sie Tabelleninhalt.
  2. Geben Sie im Feld Belegtyp den Wert 01 (Bestellung/Lieferplan), 30 (Lieferantenfaktura) oder 40 (Regulierungsanforderung) und im Feld Version die LIS-Version 000 ein.
  3. Geben Sie die Belegnummer und die zu untersuchende Belegposition ein und wählen Sie dann Ausführen.

Nur wenn die Informationsstruktur zu diesem Beleg mehrere Einträge enthält, können mit den Reports RWMBON08, RWMBON38 und RWMBON12 nachträglich Umsatzdaten fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zum Belegindex finden Sie unter Belegindex für die Nachträgliche Umsatzfortschreibung.

Funktionsumfang

Für die Durchführung der nachträglichen Fortschreibung von Umsätzen stehen Ihnen zwei Möglichkeiten bzw. drei Reports zur Verfügung:

Mit diesen Reports können Sie Intervalle von Absprachen bearbeiten. Die Bearbeitung von Lieferanten- und Kundenabsprachen müssen Sie getrennt mit zwei unterschiedlichen Reports durchführen.

Mit diesem Report können Sie eine beliebige Menge von Lieferanten- und Kundenabsprachen gleichzeitig bearbeiten. Die Bearbeitung kann entweder sequentiell oder zur Beschleunigung des Vorgangs automatisch in Parallelverarbeitung durchgeführt werden. Eine Parallelverarbeitung setzt jedoch entsprechende Hardware-Ressourcen (Applikationsserver, Prozessoren usw.) voraus.

Bei allen drei Reports schreibt das System die Informationsstrukturen der Nachträglichen Abrechnung fort, also alle Informationsstrukturen, für die aktive Fortschreibungsregeln zur Fortschreibungsgruppe 000029 existieren. In der Standardauslieferung sind dies die folgenden Informationsstrukturen:

operative Sicht (für die Abrechnung verwendete Umsätze und Erträge)

Informationsstruktur zur Auswertung (Standardanalyse, Planung usw.)

Informationen zur Funktionsweise der einzelnen Reports erhalten Sie unter Umsatzdaten aufbauen (Report) und Arbeitsvorrat bearbeiten (Report).

Einschränkungen

Weil diese Funktion keine neue Preisfindung und insbesondere keine neue Bewertung durchführt und auch die Positionen der Belege nicht verändert, bestehen folgende funktionale Einschränkungen:

Die folgenden drei Beispiele verdeutlichen die auftretenden Probleme:

Zur Konditionsart A001 (Absprache 1) ist z.B. eine nachträgliche Vergütung auf Konzernebene hinterlegt, die Vorrang vor einer nachträglichen Kondition zur Konditionsart A002 (Absprache 2) der beschaffenden regionalen Einkaufsorganisation haben soll. Da keine Anpassung der Belegkonditionen erfolgt, insbesondere keine Preisfindung, kann der Ausschluß nicht beachtet werden.

Der Konditionssatz A002 (Absprache 2, Regionaler Bonus) ist in die Belegkonditionen eingestellt. Nun wird ein Konditionssatz zur Konditionsart A001 (Absprache 1, Konzernbonus) nachträglich ermittelt. Die Umsatzfortschreibung zum Konditionssatz der Konditionsart A002 müßte aufgrund des Konditionsausschlusses zurückgenommen werden. Ggf. müßte die Buchung der rückgestellten Erträge zurückgenommen, der Einkaufsbeleg neu bewertet und entsprechende Folgebelege gebucht werden. Dies geschieht jedoch nicht. Die Fortschreibung bleibt abweichend vom Konditionsausschluß bestehen.

Der sofort fällige Lieferantenrabatt RL01 soll nur gelten, wenn keine nachträgliche Vergütung gewährt wird. Wird eine nachträgliche Vergütung nachträglich ermittelt, so müßte der Lieferantenrabatt zurückgenommen werden (Neubewertung, Folgebelege). Die auftretenden Änderungen der Zwischensummen könnten weitreichende Auswirkungen haben. Der Lieferantenrabatt bleibt daher bestehen.