Belegindex für die Nachträgliche Umsatzfortschreibung 
Verwendung
Zur nachträglichen Fortschreibung von Umsatzdaten muß das System effizient auf alle Belege zugreifen können, die für einen nachträglich erfaßten Konditionssatz interessant sein könnten. Dies geschieht über den sog. Belegindex. Hierbei handelt es sich um die Informationsstruktur S111 im LIS, die auch von anderen Anwendungen des SAP-Systems verwendet wird.
Die Informationsstruktur wird beim Anlegen, Ändern und Löschen einer Belegposition, die für die Nachträgliche Abrechnung relevant ist, mit den erforderlichen Daten versorgt. Pro Belegposition erstellt die Funktion bei jedem Zugriff der Zugriffsfolge einen Eintrag mit der Belegnummer, der Positionsnummer und dem Preisfindungsdatum.
Voraussetzungen
Damit das System Belegpositionen erkennt, die für die Nachträgliche Abrechnung relevant sind, müssen Sie für den Lieferanten im Lieferantenstamm in der Einkaufssicht die folgenden Kennzeichen setzen:
Durch dieses Kennzeichen erkennt das System, welche Belegpositionen für die Nachträgliche Abrechnung relevant sind. Nur zu diesen Belegpositionen werden automatisch Umsatzdaten fortgeschrieben.
Setzen Sie dieses Kennzeichen bei jedem Warenlieferanten des Einkaufsbelegs, damit das System entsprechende Indexeinträge erstellt. Der Warenlieferant kann vom Abrechnungspartner abweichen. Aufgrund des hohen Datenvolumens sollten Sie dieses Kennzeichen jedoch mit Bedacht setzen.
Bei Regulierungsanforderungen erstellt das System die kundenseitigen Indexeinträge, wenn das entsprechende Kennzeichen für den Lieferanten gesetzt ist. Bei Belegen ohne Einkaufsorganisation erstellt es die Indexeinträge in jedem Fall.

Wenn Sie das Kennzeichen Nachträglicher Abrechnungsindex nachträglich setzen, z.B. bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieses Mechanismus oder beim Hinzufügen, Ändern oder Ergänzen einer Zugriffsfolge, dann fehlen eventuell entsprechende Indexeinträge zu bereits vorhandenen Belegen. Sie müssen den Belegindex in diesen Fällen neu aufbauen.
Wenn Sie gleichzeitig mit dem Kennzeichen Nachträglicher Abrechnungsindex auch erstmals das Kennzeichen Nachträgliche Abrechnung für einen Lieferanten gesetzt haben, sind i.d.R. nicht alle vorhandenen Belegpositionen als relevant für die Nachträgliche Abrechnung gekennzeichnet. Eine Bedingung im Kalkulationsschema verhindert, daß für solche Belegpositionen Konditionen der Nachträglichen Abrechnung eingestellt werden (z.B. kostenlose Lieferung). Ebenso stellt das System solche Belegpositionen nicht in den Belegindex ein. Setzen Sie das Kennzeichen und bauen Sie den Belegindex nachträglich auf.
Weitere Informationen finden hierzu Sie unter

Eventuell vorhandene Kontraktpositionen sollten als für die Nachträgliche Abrechnung relevant gekennzeichnet sein. Ansonsten sind neu angelegte Bestellpositionen mit Bezug auf eine Rahmenvertragsposition ebenfalls nicht relevant für die Nachträgliche Abrechnung. Vorhandene Bestellpositionen mit Bezug zu dem Kontrakt müssen Sie ggf. nachpflegen.
Suchen Sie alle betroffenen Belege (Bestellungen, Lieferpläne und Rahmenverträge) zum Warenlieferanten aus und setzen Sie in den Zusatzdaten der Belegposition (Übersicht
® Springen ® Weitere Daten ® Zusatzdaten) das Kennzeichen Abrechnung.