FunktionsdokumentationPKMS-Einstufung (DE)

 

Sie können die PKMS-Einstufung durch den Report für die Berechnung der täglichen PKMS oder durch die Darstellungsfunktion der täglichen PKMS eines Patienten anstoßen.

Voraussetzungen

Damit das System für stationäre Patienten tägliche PKMS nach dem PKMS-Regelwerk der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates ohne weitere Benutzerdialoge berechnen und einfügen kann, müssen folgende Daten im System vorhanden sein:

  • Es müssen Pflegediagnosen, Pflegeprobleme, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen in pflegespezifischen Haus- oder Standardkatalogen und PKMS-Gründe und PKMS-Maßnahmen in PKMS-Katalogen im Status aktiv vorhanden sein. Diese muss der Systemadministrator miteinander verknüpft haben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Basiskataloge für PKMS (DE).

  • Das Pflegepersonal muss diese Pflegediagnosen, Pflegeprobleme, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen in einem stationären Pflegeplan eingegeben haben. Diese müssen im Status aktiv vorhanden sein.

  • Es müssen erbrachte Pflegeleistungen zu Patienten im System vorhanden sein, die das Pflegepersonal in der Pflegeprozessdokumentation freigegeben hat.

  • Das Pflegepersonal muss bei einigen Pflegeleistungen zumindest die Attribute Dauer in Minuten und Anzahl der beteiligten Pflegepersonen eingegeben haben.

Funktionsumfang

Die PKMS-Einstufung besteht aus folgenden Schritten:

  1. Das System übernimmt übergreifende Arbeiten und bestimmt beispielsweise folgende Daten:

    • das Einstufungsdatum

    • den Einstufungsbeginn

      Die Berechnung des Einstufungsbeginns erfolgt mit Hilfe des organisationseinheitenbezogenen Parameters (OE-Parameter) N2PPRANZ (Einstufungsdatum minus N2PPRANZ). Ist dieser Parameter nicht gesetzt, zieht das System fix 30 Tage zur Berechnung heran (Einstufungsdatum minus 30 Tage).

    • das Einstufungsende

      Das System belegt das Einstufungsende standardmäßig mit dem Einstufungsdatum vor. Liegt das Einstufungsdatum in der Zukunft, berechnet das System das Einstufungsende fix mit 30 Tagen (Einstufungsdatum plus 30 Tage).

    • Das System berechnet somit den Einstufungszeitraum.

      Beispiel Beispiel

      Der Patient wurde bereits am 1.5.2011 stationär aufgenommen. Das Einstufungsdatum ist der 16.7.2011. Das Systemdatum ist der 17.7.2011.

      Nachdem Änderungen in der Vergangenheit, also zwischen 1.5.2011 und 16.7.2011, nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt relevant und damit für die PKMS-Einstufung zu berücksichtigen sind, errechnet sich der Einstufungszeitraum je nach Vorhandensein des OE-Parameters N2PPRANZ wie folgt:

      • Der OE-Parameter N2PPRANZ ist mit 10 Tagen vorbelegt.

        Das bedeutet, dass das System die Änderungen zwischen 6.7.2011 und 16.7.2011 berücksichtigt.

      • Ist der OE-Parameter N2PPRANZ nicht gesetzt, dann zieht das System fix 30 Tage zur Berechnung des Einstufungsbeginns heran.

        Das bedeutet, dass das System die Änderungen zwischen 16.6.2011 und 16.7.2011 berücksichtigt.

      Ende des Beispiels.
  2. Bei der PKMS-Evaluierung ermittelt das System für den Einstufungszeitraum implizit die relevanten PKMS-Gründe und PKMS-Maßnahmen. Es prüft die erfassten Pflegediagnosen, Pflegeziele und Pflegeprobleme aus den Pflegeplänen auf zugeordnete PKMS-Gründe und die erfassten Pflegemaßnahmen aus den Pflegeleistungen auf zugeordnete PKMS-Maßnahmen.

  3. Bei der PKMS-Berechnung ruft das System abhängig vom Alter des Patienten das entsprechende PKMS-Regelwerk auf und durchläuft es. Dabei prüft es PKMS-Gründe und PKMS-Maßnahmen gleichermaßen.

    Achtung Achtung

    Beachten Sie, dass die PKMS-Einstufung nur erfolgt, wenn PKMS-Gründe vorhanden sind. Kann das System innerhalb des Einstufungszeitraums keine PKMS-Gründe ermitteln oder hat ein Leistungsbereich keine PKMS-Gründe, bricht es die PKMS-Einstufung ab und ermittelt keine PKMS-Maßnahmen mehr.

    Ende der Warnung.

    Detaillierte Informationen zum PKMS-Regelwerk finden Sie unter Gründeprofil (DE) und Pflegemaßnahmenprofil (DE).

    Der Report nimmt die Ermittlung der täglichen PKMS für einen stationären Aufenthalt eines Patienten immer nach jener gültigen Regeldefiniton vor, die zum Aufnahmezeitpunkt gültig ist. Dies gilt auch dann, wenn sie sich während des Aufenthalts ändert.

    Hinweis Hinweis

    Sie haben die Möglichkeit, über Business Add-Ins (BAdIs) etwaige Änderungen und Erweiterungen umzusetzen und PKMS-Gründe, PKMS-Maßnahmen und Regeln selbst zu prüfen.

    Siehe Kundenspezifische Erweiterungen für PKMS (DE)

    Ende des Hinweises

    Erst nachdem alle diese Prüfungen zutreffen, erfolgt eine dem Alter und dem Leistungsbereich entsprechende Punktevergabe.

    Hinweis Hinweis

    Die Ermittlung der PKMS erfolgt nach den Regeln, die im Dokument OPS und PKMS mit Hinweisen zur Dokumentation, Kodierhinweisen, Glossar und Quellenangaben der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates beschrieben sind. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Homepage des Deutschen Pflegerates.

    Ende des Hinweises
  4. Abschließend entscheidet das System, ob es eine etwaige bestehende PKMS-Einstufung in der Tabelle Pflegeplan: PKMS-Einstufungen (N1NRSPKMS) ändert und/oder speichert. Die PKMS-Einstufung muss dabei innerhalb des Einstufungszeitraums zumindest einen PKMS-Punkt haben. Das System speichert die berechneten PKMS-Aufwandspunkte für jeden Patienten pro Aufenthaltstag und Leistungsbereich in der Tabelle.

  5. Anschließend übermittelt das System die Ergebnisse der PKMS-Einstufung aus der Tabelle Pflegeplan: PKMS-Einstufungen (N1NRSPKMS) an IS-H. Diese Übermittlung erfolgt mit Hilfe der Leistungen (NLEI). Das System speichert pro Tag, pro Leistungsbereich und pro Patient maximal einen Eintrag in den Leistungen.

  6. Das System stellt den tägliche PKMS eines eingestuften Patienten über den Verlauf seines klinischen Aufenthalts in einer Tabelle dar.