ObjektdokumentationPflegemaßnahmenprofil (DE)

 

Ein Pflegemaßnahmenprofil entspricht einer Regel.

 

Eine Regel besteht immer aus Teilregeln, die durch AND/OR miteinander verknüpft sein können. Für eine Teilregel gilt, dass das System die Dauer der Leistung, die Anzahl der beteiligten Personen und die Anzahl pro Tag berücksichtigen muss. Dieses PKMS-Regelwerk besteht aus Regeln für PKMS-Maßnahmen. Die Definition eines PKMS-Regelwerks für PKMS-Maßnahmen erfolgt über die Implementierung des Business Add-Ins (BAdI) BAdI: Maßnahmen-Regelwerk (ISHMED_NRS_PKMS_RULE_INTV). Wenn Sie das ausgearbeitete PKMS-Regelwerk der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates benutzen wollen, verwenden Sie die Beispiel-Implementierung. Siehe Kundenspezifische Erweiterungen für PKMS (DE)

Eine Regel muss erfüllt sein, damit ein Pflegemaßnahmenprofil zutrifft und das System einen Punkt vergibt. Dazu benötigt das System einerseits erbrachte Pflegeleistungen, welche mit PKMS-Maßnahmen des PKMS-Maßnahmen-Katalogs verknüpft sind, und andererseits Attribute, wie beispielsweise Anzahl der Mitarbeiter, Dauer der Leistung.

Ein Pflegemaßnahmenprofil, auch Pflegeinterventionenprofil genannt, bilden Sie im PKMS-Maßnahmen-Katalog als Gruppenposition, die Teilinterventionen als Einzelpositionen ab. Eine Teilintervention kann in mehreren Pflegemaßnahmenprofilen enthalten sein. Legen Sie diese Teilintervention in der Hierarchie des PKMS-Maßnahmen-Katalogs mehrfach an.

Integration

Bevor sich ein Pflegemaßnahmenprofil zur Weiterverarbeitung qualifiziert, muss mindestens ein ihr zugeordnetes Gründeprofil zutreffen. Informationen zu Gründeprofilen finden Sie unter Gründeprofil (DE).

Beispiel

Darstellung der Zusammenhänge zwischen PKMS-Maßnahmen-Katalog und PKMS-Regelwerk:

  • Abbildung im PKMS-Maßnahmen-Katalog:

    • Gruppenposition: E-A5 - A5 Interventionsprofil Erwachsene Körperpflege

      Einzelpositionen:

      • E-A5.1 - Volle Übernahme der Körperwaschung

      • E-A5.2 - Übernahme der speziellen/therapeutischen Mundpflege

      • E-A5.3 - atemstimulierende Einreibung

      • E-A5.4 - Atemübungen

      • E-A5.5 - Atemübungen mit Atemtrainer

      • E-A5.6 - Anziehtraining

      • E-A5.7 - Anleitung zum selbständigen Ankleiden

    • Gruppenposition: E-A4 - A4 Interventionsprofil Erwachsene Körperpflege

      Einzelposition: E-A2.1 - Ganzkörperwaschung/-pflege

    • Gruppenposition: E-E1 - E1 Interventionsprofil Erwachsene Interaktion/Kommunikation

      Einzelposition: E-E1.1 - Einen Patienten kontinuierlich in Präsenz betreuen

  • Beispiele für Regelwerke:

    • E-A5 OR ( E-A5.1 AND 4*E-A5.2 AND (E-A5.3 OR 4*E-A5.4 OR 4*E-A5.5) AND (2*E-A5.6 OR E-A5.7))

    • E-A4 OR E-A2.1**2PERS

    • E-E1 OR 2*(E-E1.1**15MIN)

  • Bedeutung der Schreibweise:

    • E-A2.1**2PERS: Mindestens zwei Pflegekräfte müssen die Leistung E-A2.1 erbringen.

    • E1.1**15MIN: Die Dauer der Leistung E1.1 muss mindestens 15 Minuten betragen.

    • 4*E-A5.4: Die Leistung E-A5.4 muss mindestes viermal erbracht werden.