ObjektdokumentationGründeprofil (DE)

 

Ein Gründeprofil entspricht einer Regel.

 

Eine Regel besteht immer aus Teilregeln, die durch AND/OR miteinander verknüpft sein können. Dieses PKMS-Regelwerk besteht aus Regeln für PKMS-Gründe. Die Definition eines PKMS-Regelwerks für PKMS-Gründe erfolgt über die Implementierung des Business Add-Ins (BAdI) BAdI: Gründe-Regelwerk (ISHMED_NRS_PKMS_RULE_REASON). Wenn Sie das ausgearbeitete PKMS-Regelwerk der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates benutzen wollen, verwenden Sie die Beispiel-Implementierung. Siehe Kundenspezifische Erweiterungen für PKMS (DE)

Eine Regel muss erfüllt sein, damit ein Gründeprofil zutrifft und das System jene Pflegemaßnahmenprofile prüft, die eine Zuordnung zu diesem Gründeprofil haben. Dazu benötigt das System Pflegediagnosen, Pflegeprobleme und Pflegeziele, welche mit PKMS-Gründen des PKMS-Gründe-Katalogs verknüpft sind.

Ein Gründeprofil bilden Sie im PKMS-Gründe-Katalog als Gruppenposition, die Teilgründe als Einzelpositionen ab. Ein Teilgrund kann in mehreren Gründeprofilen enthalten sein. Legen Sie diesen Teilgrund in der Hierarchie des PKMS-Gründe-Katalogs mehrfach an.

Integration

Informationen zu Pflegemaßnahmenprofilen finden Sie unter Pflegemaßnahmenprofil (DE).

Beispiel

Darstellung der Zusammenhänge zwischen PKMS-Gründe-Katalog und PKMS-Regelwerk:

  • Abbildung im PKMS-Gründe-Katalog:

    Gruppenposition: E-B-G1 - G1 Gründeprofil Erwachsene Ernährung

    Einzelpositionen:

    • E-B-G1.1 - Kontinuierliche/massive Nahrungsverweigerung

    • E-B-G1.2 - Massives Verkennen der Nahrungssituation

  • Beispiel für PKMS-Regelwerk:

    E-B-G1 OR E-B-G1.1 OR E-B-G1.2

  • Bedeutung der Schreibweise anhand eines Beispiels:

    E-B-G1.2:

    • E: Alter, in dem Beispiel “E” für ”Erwachsene”

    • B: Leistungsbereich, in dem Beispiel “B” für “Ernährung”

    • G1.2: Grund laut PKMS-Regelwerk der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates