FunktionsdokumentationPflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) (DE)

 

Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) wurde von einer Expertengruppe des Deutschen Pflegerates entwickelt und dient der Abbildung von Pflegeaufwand und Fallkostenkalkulation hochaufwendiger Pflege im G-DRG-System.

Das im OPS 2010 eigens für die Pflege definierte Kapitel "9-20 Hochaufwendige Pflege von Patienten" ermöglicht dem Pflegepersonal, die Pflegeleistungen in Form von OPS-Schlüsseln zu erfassen. Dies ist ein System von Aufwandspunkten, mit dem die hochaufwendige Pflege auf Normalstationen bewertet werden kann. Hierbei kommt der PKMS zum Einsatz.

PKMS ist derzeit nur in Deutschland relevant.

Ziel ist, die automatische Ermittlung der täglichen PKMS-Aufwandspunkte und der zugehörigen OPS-Ziffer sowie der Pflegestufe PPR-A4 aus den bereits vorhandenen Daten einer ordentlichen Pflegeprozessdokumentation ohne zusätzlichen manuellen Aufwand für Pflegekräfte zu ermöglichen. Damit finden im deutschen G-DRG-System Aufwände aus der Pflege in der Erlössituation Berücksichtigung.

Hinweis Hinweis

Die Berechnung der OPS-Ziffer aus den gespeicherten PKMS-Aufwandspunkten mit Hilfe einer von i.s.h.med implementierten Leistungsregel für die Summierung der PKMS, die Überleitung der OPS-Ziffer in die Abrechnung und die Abrechnung selbst führt IS-H durch.

Ende des Hinweises

Die Umsetzung der erweiterten PPR-Systematik ist für Kalkulationskrankenhäuser ab dem Datenjahr 2010 verbindlich.

Voraussetzungen

Für den Einsatz von PKMS ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Komponente Pflegeprozessdokumentation vollständig eingerichtet und bereits in Verwendung haben.

Darüber hinaus müssen entsprechende Basiskataloge für Pflegeziele, Pflegediagnosen, Pflegeprobleme und Pflegemaßnahmen im System vorhanden sein.

Funktionsumfang

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Berechnung der PKMS. Sie bildet ab, welche Daten für die Erfassung eines Pflegemaßnahmenprofils erforderlich sind. Darüber hinaus zeigt die Abbildung auszugsweise, welche weiteren klinischen Subsysteme, auch Pflege-Assessements genannt, Daten liefern können.

Folgende Daten fließen in den PKMS ein:

  • Daten, die in den Stammdaten mit PKMS-Daten verknüpft sind oder die im Standard bekannt sind. Dies sind:

    • Patientendaten: Der PKMS verlangt die Ermittlung weiterer patientenbezogener, medizinischer und organisatorischer Daten, wie beispielsweise das Alter des Patienten.

    • Pflegeprozessdokumentation: Diese liefert die erforderlichen Daten für die Erfassung eines Pflegemaßnahmenprofils aus dem Pflegeplan und der Pflegeleistungsdokumentation, wie beispielsweise Pflegediagnosen, Pflegeziele, Pflegemaßnahmen. In jedem einzelnen Pflegemaßnahmenprofil ist eigens beschrieben, welche Daten für welches Profil erforderlich sind.

  • Darüber hinaus ist es möglich, dass bestimmte PKMS-Maßnahmen bestimmte Pflege-Assessements und die Einhaltung von bestimmten Expertenstandards verlangen. Beachten Sie, dass Sie diese Daten nur über eigene Business Add-Ins (BAdIs) in den PKMS einfließen lassen können.

Mit Hilfe von PKMS kann das System den Pflegeaufwand eines Patienten mit einer OPS-Ziffer verschlüsseln. Dazu müssen Sie täglich zu einem Patienten auf Normalstation so genannte Pflegemaßnahmenprofile erfassen, für die es PKMS-Aufwandspunkte gibt. Über die Summe der PKMS-Aufwandspunkte aller Aufenthaltstage ergibt sich ein Gesamt-Aufwandspunktestand. Unter Berücksichtigung des Alters des Patienten kann das System dann 1:1 eine OPS-Ziffer ermitteln.

Innerhalb der Pflegeprozessdokumentation können Sie sich vom System die PKMS-Aufwandspunkte eines Patienten mittels einer Darstellungsfunktion übersichtlich darstellen lassen.

Das System ermittelt die Pflegestufe PPR-A4 nach dem PKMS-Regelwerk mit Hilfe des PPR-Einstufungsreports und bildet diese im PPR-Auswertungsreport ab. PPR-Auswertungen helfen Pflegeleistungen den Personalbedarf zu ermitteln. Nähere Informationen dazu finden Sie unter PPR-Einstufungen.