PPR-Einstufungen
Mit der Pflegepersonal-Regelung (PPR) kann das System anhand der geplanten und freigegebenen Leistungen eine PPR-Einstufung zu einem Patienten vornehmen. Diese Einstufung dient dem internen Benchmarking sowie als Steuerungselement in Krankenhäusern.
Nur in Deutschland für den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) relevant: Wenn PKMS-Aufwandspunkte für einen Patienten im System vorhanden sind, muss der Report diese bei der Bestimmung der PPR-Einstufung berücksichtigen.
Mit dem OE-Parameter N1PFKLPL
stellen Sie ein, ob eine PPR-Einstufung vorgenommen werden soll und ob Sie die Einstufung manuell vornehmen oder ob sie automatisch erfolgt.
Wenn Sie die automatische Einstufung einstellen, erfolgt die Einstufung automatisch beim Erfassen neuer Pflegeleistungen im Status Angeordnet
bzw. beim Freigeben der Pflegeleistungen.
Die PPR-relevanten Maßnahmen sind in Basiskatalogen den PPR-Leistungen des PPR-Leistungskatalogs zugeordnet.
Sie können zwei Arten von Einstufungen vornehmen:
Nur in Österreich relevant: prospektive Einstufung, basiert auf geplanten Pflegeleistungen
Beachten Sie, dass für die Pflegestufe PPR-A4 keine prospektive Einstufung möglich ist, da es keine prospektive PKMS-Einstufung gibt.
retrospektive Einstufung, basiert auf freigegebenen Pflegeleistungen
Folgende Reports stehen Ihnen zur Verfügung:
Mit dem PPR-Einstufungsreport Ableitung von PPR-Einstufungen
(RN1UPPR0
) können Sie die Einstufung für eine Anzahl von Fällen, Organisationseinheiten und einen definierten Zeitraum vornehmen.
Aus dem Selektionsbild des Reports (RN1UPPR0) können Sie das Kennzeichen A1/S1 setzen und so festlegen, dass Patienten ohne pflegerische Leistungen automatisch die Pflegestufe A1/S1 erhalten.
Hinweis
Der Report (RN1UPPR0) überschreibt frühere manuelle Einstufungen.
Informationen hierzu finden sie in der Dokumentation des Reports.
Nur in Deutschland für den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) relevant: Damit der Report einen Patienten in die Pflegestufe PPR-A4 einstuft, muss dieser Patient durch die tägliche PPR-Einstufung bereits in die Pflegestufe PPR-A3 eingestuft sein und mindestens sechs PKMS-Aufwandspunkte für den entsprechenden Tag im System verbucht haben. Das heißt, der Report prüft zusätzlich nach der ursprünglichen PPR-Ermittlung, ob mehr als sechs PKMS-Aufwandspunkte vorliegen und nimmt gegebenenfalls die PPR-Einstufung in die Pflegestufe PPR-A4 vor.
PPR-Einstufung in die Pflegestufe PPR-A3 + sechs PKMS-Aufwandspunkte = PPR-Einstufung in die Pflegestufe PPR-A4
Beispiel
Ein Patient erhält aufgrund der ursprünglichen PPR-Ermittlung eine PPR-Einstufung “A3/S2”. Der Report stellt fest, dass für diesen Patienten sechs Aufwandspunkte vorhanden sind und ändert die PPR-Einstufung auf “A4/S2”.
Mit dem PPR-Auswertungsreport Auswertung der PPR-Daten
(RN1PPR01
) können Sie Auswertungen zu den PPR-Daten erstellen.
Informationen hierzu finden Sie in der Dokumentation des Reports.
Nur in Deutschland für den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) relevant: Aus der neuen PPR-Einstufung in die Pflegestufe PPR-A4 ergeben sich aufgrund des PKMS-Regelwerkes der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates folgende Minutenwerte der Kalkulations-PPR:
Erwachsene (PPR-E-A4): 257 Minuten
Jugendliche (PPR-J-A4): 296 Minuten
Kinder (PPR-K-A4): 302 Minuten
Diese Minutenwerte berücksichtigt der Report bei der Auswertung und Darstellung ebenfalls nach den PKMS-Regeln der Expertengruppe des Deutschen Pflegerates.