ObjektdokumentationZuzahlung beim Kostenträger-Versicherungsverhältnis (DE)

 

Festgelegter Betrag, den ein Patient an seine Krankenversicherung zahlen muss.

 

In den Kostenträger-Stammdaten hinterlegen Sie, ob ein Kostenträger zuzahlungspflichtig ist. Wenn Sie für einen Patienten ein zuzahlungspflichtiges Versicherungsverhältnis (VV) anlegen, dann legt das System automatisch ein Selbstzahler-VV für den Patienten an.

Wenn Sie ein zuzahlungspflichtiges VV stornieren oder das Kennzeichen Zuzahlungspflicht entfernen und statt dessen einen Nichtzuzahlungsgrund hinterlegen, prüft das System, ob Sie bereits Zuzahlungsaufforderungen oder geleistete Zuzahlungen gebucht haben.