ObjektdokumentationNichtzuzahlungsgrund (DE)

 

Grund für die Befreiung eines Patienten von der Zuzahlungspflicht.

 

Unter bestimmten Umständen ist ein Patient nicht zuzahlungspflichtig, obwohl für die Krankenkasse eine Zuzahlungspflicht besteht. Sie können Nichtzuzahlungsgründe im Customizing des SAP Patient Management frei definieren und in der Funktion Versicherungsverhältnisse pflegen (Transaktionscode NV33) im Feld Grund keine ZuZ dem Versicherungsverhältnis (VV) zuweisen.

Weitere Informationen finden Sie im Customizing unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Geschäftspartner/Versicherungsverhältnisse Navigationsschritt Gründe für den Entfall der Zuzahlungspflicht pflegen Ende des Navigationspfads.

Bestimmte Nichtzuzahlungsgründe ermittelt das System und setzt sie automatisch. Dazu gehören folgende Nichtzuzahlungsgründe:

  • Wenn der Patient zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Wenn Sie den Patienten für eine teilstationäre Behandlung aufnehmen (Fallart Teilstationär).

    Hinweis Hinweis

    In der Customizing-Aktivität Parameter für Zuzahlungsanforderung pflegen können Sie einstellen, ob ein Patient mit Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungspflichtig wird, oder ob eine Zuzahlungspflicht nur dann besteht, wenn er zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits volljährig war.

    Weitere Informationen finden Sie imCustomizing unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Zuzahlung/Anzahlung Navigationsschritt Parameter für Zuzahlungsanforderung pflegen Ende des Navigationspfads.

    Ende des Hinweises

Mit dem Business Add-In (BAdI) ISH_SET_COPAY_WAIVER_FROM_PAT können Sie die individuelle Vorbelegung eines fallbezogenen Nichtzuzahlungsgrundes im VV und auch eines ambulanten Befreiungsgrundes auf dem Subscreen Ambulante Zuzahlung umsetzen. Das BAdI wird aufgerufen, wenn ein zuzahlungspflichtiger Kostenträger betroffen ist:

  • beim Anlegen bzw. Aktivieren eines VVs

  • beim Aufruf des Subscreens Ambulante Zuzahlung

  • beim Fallartwechsel

Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zu diesem BAdI.

Sie können Nichtzuzahlungsgründe auch manuell erfassen. Das System führt Plausibilitätsprüfungen durch, so dass Sie bestimmte Nichtzuzahlungsgründe unter bestimmten Bedingungen nicht angeben können, z.B:

  • Bei männlichen Patienten können Sie den Nichtzuzahlungsgrund Entbindung bis zum 6. Tag nicht angeben.

  • Bei Patienten über 18 Jahren können Sie den Nichtzuzahlungsgrund 18. Lebensjahr noch nicht vollendet nicht angeben.

  • Bei stationären Fällen können Sie den Nichtzuzahlungsgrund Teilstationäre Behandlung nicht angeben.

Bei ambulanten Fällen (Fallart Ambulant) setzt das System das Kennzeichen Zuzahlungspflicht im VV nicht automatisch, auch wenn der Kostenträger laut Kostenträgerstammdaten zuzahlungspflichtig ist. In bestimmten Bereichen wird das Kennzeichen Zuzahlungspflicht im VV auch bei ambulanten Fällen ausgewertet wie z.B. bei P302-Fällen oder beim Rezeptdruck von i.s.h.med.