Nichtzuzahlungsgrund (DE)
Grund für die Befreiung eines Patienten von der Zuzahlungspflicht.
Unter bestimmten Umständen ist ein Patient nicht zuzahlungspflichtig, obwohl für die Krankenkasse eine Zuzahlungspflicht besteht. Sie können Nichtzuzahlungsgründe im Customizing des SAP Patient Management frei definieren und in der Funktion Versicherungsverhältnisse pflegen
(Transaktionscode NV33
)
im Feld Grund keine ZuZ
dem Versicherungsverhältnis (VV) zuweisen.
Weitere Informationen finden Sie im Customizing unter .
Bestimmte Nichtzuzahlungsgründe ermittelt das System und setzt sie automatisch. Dazu gehören folgende Nichtzuzahlungsgründe:
Wenn der Patient zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wenn Sie den Patienten für eine teilstationäre Behandlung aufnehmen (Fallart Teilstationär
).
Hinweis
In der Customizing-Aktivität Parameter für Zuzahlungsanforderung pflegen
können Sie einstellen, ob ein Patient mit Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungspflichtig wird, oder ob eine Zuzahlungspflicht nur dann besteht, wenn er zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits
volljährig war.
Weitere Informationen finden Sie imCustomizing unter .
Mit dem Business Add-In (BAdI) ISH_SET_COPAY_WAIVER_FROM_PAT können Sie die individuelle Vorbelegung eines fallbezogenen Nichtzuzahlungsgrundes im VV und auch eines ambulanten Befreiungsgrundes auf dem Subscreen Ambulante Zuzahlung
umsetzen. Das BAdI wird aufgerufen,
wenn ein zuzahlungspflichtiger Kostenträger betroffen ist:
beim Anlegen bzw. Aktivieren eines VVs
beim Aufruf des Subscreens Ambulante Zuzahlung
beim Fallartwechsel
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zu diesem BAdI.
Sie können Nichtzuzahlungsgründe auch manuell erfassen. Das System führt Plausibilitätsprüfungen durch, so dass Sie bestimmte Nichtzuzahlungsgründe unter bestimmten Bedingungen nicht angeben können, z.B:
Bei männlichen Patienten können Sie den Nichtzuzahlungsgrund Entbindung bis zum 6. Tag
nicht angeben.
Bei Patienten über 18 Jahren können Sie den Nichtzuzahlungsgrund 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
nicht angeben.
Bei stationären Fällen können Sie den Nichtzuzahlungsgrund Teilstationäre Behandlung
nicht angeben.
Bei ambulanten Fällen (Fallart Ambulant
) setzt das System das Kennzeichen Zuzahlungspflicht
im VV nicht automatisch, auch wenn der Kostenträger laut Kostenträgerstammdaten zuzahlungspflichtig ist. In bestimmten Bereichen wird das
Kennzeichen Zuzahlungspflicht
im VV auch bei ambulanten Fällen ausgewertet wie z.B. bei P302-Fällen oder beim Rezeptdruck von i.s.h.med.