Umlagerung von Lohnbearbeitungskomponenten in die Werkstatt Um den Aufarbeitungsauftrag abzuschließen, muss das Lohnbearbeitungsteil in die Werkstatt umgelagert werden, in der weitere Arbeiten anfallen können.
Für den Aufarbeitungsprozess ist eine zweistufige Umlagerung für Aufarbeitungsaufträge zu empfehlen, da Umlaufkomponenten nicht verbraucht werden, sondern von einem Standort an einen anderen umgelagert werden.
Bewegungsart 313: Buchung einer Umlagerung von einem Standort. Das System entfernt die relevante Menge aus dem frei verwendbaren Bestand und legt sie vorübergehend im Sperrbestand ab.
Bewegungsart 315: Bei Abschluss der Aufarbeitung erfolgt die Buchung einer Umlagerung der relevanten Menge aus dem Sperrbestand in den frei verwendbaren Bestand.
Die Bewegungsarten 101/261 werden ebenfalls unterstützt.
Die Umlagerung wird nach dem Wareneingang vom Lohnbearbeiter automatisch angestoßen. Sie können die Umlagerung auch manuell vornehmen, wenn die Werkstatt die Aufarbeitung fortsetzt. Bei Änderungen von Charge/Bewertungsart (beispielsweise von defekt nach einsetzbar) muss die empfangende Charge/Bewertungsart bereits bei der Umbuchung in die Werkstatt angegeben werden.
Wenn ein Teil im Lohnbearbeitungsprozess modifiziert wird, muss die automatisch angelegte Komponente des Aufarbeitungsauftrags geändert oder durch das neue Material ersetzt werden. Das Lohnbearbeitungsteil wird in einer zweistufigen Umlagerung (Bewegungsarten 313/315) oder einer Verbrauchsbewegung (101/261) in die Werkstatt umgelagert; dort wird der Aufarbeitungsprozess abgeschlossen. Bei Änderungen von Charge/Bewertungsart (beispielsweise von defekt nach einsetzbar) muss die empfangende Charge/Bewertungsart bereits bei der Umbuchung in die Werkstatt angegeben werden. Weitere Informationen finden Sie unter Geplante Modifikation .
Ebenso wie bei der geplanten Modifikation des Teils im Lohnbearbeitungsprozess, muss die automatisch angelegte Komponente des Aufarbeitungsauftrags geändert oder durch das neue Material ersetzt werden.
Das modifizierte Teil, das vom Lohnbearbeiter zurück in den Bestand kommt, wird in einer zweistufigen Umlagerung (Bewegungsarten 313/315) oder einer Verbrauchsbewegung (101/261) in die Werkstatt umgelagert; dort wird der Aufarbeitungsprozess abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter Ungeplante Modifikation .
Ebenso wie bei der geplanten/ungeplanten Modifikation des Teils muss die automatisch angelegte Komponente des Aufarbeitungsauftrags geändert oder durch die Materialnummer des Ersatzmaterials ersetzt werden. Wenn serialisierte Teile am Aufarbeitungsprozess beteiligt sind, ändert sich auch die Serialnummer. Das ersetzte Teile, das vom Lohnbearbeiter zurück in den Bestand kommt, wird in einer zweistufigen Umlagerung (Bewegungsarten 313/315) in die Werkstatt umgelagert; dort wird der Aufarbeitungsprozess abgeschlossen.