Jahresübergreifende Haushaltsführung: Bewirtschaftung Die jahresübergreifende Haushaltsführung setzt die Verwendung der periodenbasierten Obligofortschreibung sowie ein Fortschreibungsprofil mit buchungsdatumsbasierter Fortschreibung voraus. Damit wird sichergestellt, dass alle Geschäftsvorfall sowie Änderungsbelege betragsgerecht und mit dem jeweiligen Buchungsdatum (bzw. Periode) protokolliert werden.
Der Wegfall eines Obligovortrags zum Jahresende reduziert den Aufwand der Jahresabschlussaktivitäten und macht den automatischen Nullvortrag überflüssig.
In gleicher Weise vereinfacht sich mit der jahresübergreifenden Haushaltsführung die Handhabung des an Obligos gebunden Budgets. Ein Übertrag des „Budgets zum Obligo“ ist nicht mehr erforderlich. Innerhalb eines Haushalts kann eine Obligobuchung auf Budget referenzieren, das bereits im vorhergehenden Geschäftsjahr erfasst wurde.
Öffnen/Schließen von Buchungsperioden
Über das Öffnen und Schließen von Buchungsperioden sowie die selektive Auswahl von Buchungsbelege pro Periode können Sie in einem Haushalt verschiedene Bewirtschaftungsphasen aussteuern. Beispielsweise legen Sie dabei fest, dass in einer frühen Haushaltsphase sowohl Obligo- und Istbuchungen erlaubt sind, in einer späteren Phase aber nur noch Istbuchungen erlaubt sind.
Weitere Informationen finden Sie unter Öffnen/Schließen von Buchungsperioden im Haushaltsmanagement .
Zahlungsabgrenzung
Im Rahmen der Zahlungsabgrenzung (Programm RFFMS200) werden mit der jahresübergreifenden Haushaltsführung auch Zahlungen umgesetzt, die sich auf Rechnungen von Vorjahren beziehen. Ein Geschäftsjahreswechsel von Rechnungen mit dem Obligovortrag ist nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen zur Aktivierung der periodenbasierten Obligofortschreibung sowie die Einstellungen des Fortschreibungsprofils finden Sie unter Periodenbasierte Obligofortschreibung .
Die Vorteile der jahresübergreifenden Haushaltsführung werden besonders bei Belegketten deutlich, die sich über einen Geschäftsjahreswechsel erstrecken. Im geschäftsjahresgeführten Haushalt können Rechnungen Obligobuchung des gleichen Geschäftsjahres abbauen. Wurde das Obligo im Vorjahr gebucht, ergibt sich die Notwendigkeit eines Obligovortrags, bei der Buchungen mit den Betragsarten
Übertrag Vorjahr (Obligo)
und
Übertrag Folgejahr (Obligo)
erzeugt werden. Diese Abschlussarbeit ist bei der jahresübergreifenden Haushaltsführung nicht notwendig – eine Belegkette kann geschäftsjahresübergreifend gegen einen Haushalt gebucht werden. Die Unterschiede sollen Ihnen an einem Buchungsbeispiel verdeutlicht werden.
Im Geschäftsjahr 2003 (Periode 12) wird eine
Bestellung
in Höhe von 1000.- EURO gebucht. In Periode 1 des Folgejahres 2004 wird die dazugehörige
Rechnung
gebucht, allerdings hat sich der Betrag auf 1050.- EURO erhöht:
Geschäftsjahresgeführter Haushalt (mit Obligovortrag)
Werttyp |
Betragsart |
GJahr |
Periode |
Betrag |
||
Bestellung |
|
2003 |
12 |
-1000 |
||
Bestellung |
|
2003 |
13 |
1000 |
||
Bestellung |
|
2004 |
0 |
-1000 |
||
Bestellung |
|
2004 |
1 |
-50 |
||
Bestellung |
|
2004 |
1 |
1050 |
||
Rechnung |
|
2004 |
1 |
-1050 |
Jahresübergreifende Haushaltsführung
Werttyp |
Betragsart |
GJahr |
Periode |
Fonds |
Haushalt |
Betrag |
Bestellung |
|
2003 |
12 |
04711 |
2003 |
-1000 |
Bestellung |
|
2004 |
1 |
04711 |
2003 |
-50 |
Bestellung |
|
2004 |
1 |
04711 |
2003 |
1050 |
Rechnung |
|
2004 |
1 |
04711 |
2003 |
-1050 |