Jahresübergreifende Haushaltsführung: Bewirtschaftung

Verwendung

Die jahresübergreifende Haushaltsführung setzt die Verwendung der periodenbasierten Obligofortschreibung sowie ein Fortschreibungsprofil mit buchungsdatumsbasierter Fortschreibung voraus. Damit wird sichergestellt, dass alle Geschäftsvorfall sowie Änderungsbelege betragsgerecht und mit dem jeweiligen Buchungsdatum (bzw. Periode) protokolliert werden.

Der Wegfall eines Obligovortrags zum Jahresende reduziert den Aufwand der Jahresabschlussaktivitäten und macht den automatischen Nullvortrag überflüssig.

In gleicher Weise vereinfacht sich mit der jahresübergreifenden Haushaltsführung die Handhabung des an Obligos gebunden Budgets. Ein Übertrag des „Budgets zum Obligo“ ist nicht mehr erforderlich. Innerhalb eines Haushalts kann eine Obligobuchung auf Budget referenzieren, das bereits im vorhergehenden Geschäftsjahr erfasst wurde.

Integration

Öffnen/Schließen von Buchungsperioden

Über das Öffnen und Schließen von Buchungsperioden sowie die selektive Auswahl von Buchungsbelege pro Periode können Sie in einem Haushalt verschiedene Bewirtschaftungsphasen aussteuern. Beispielsweise legen Sie dabei fest, dass in einer frühen Haushaltsphase sowohl Obligo- und Istbuchungen erlaubt sind, in einer späteren Phase aber nur noch Istbuchungen erlaubt sind.

Weitere Informationen finden Sie unter Öffnen/Schließen von Buchungsperioden im Haushaltsmanagement .

Zahlungsabgrenzung

Im Rahmen der Zahlungsabgrenzung (Programm RFFMS200) werden mit der jahresübergreifenden Haushaltsführung auch Zahlungen umgesetzt, die sich auf Rechnungen von Vorjahren beziehen. Ein Geschäftsjahreswechsel von Rechnungen mit dem Obligovortrag ist nicht mehr notwendig.

Aktivitäten

Weitere Informationen zur Aktivierung der periodenbasierten Obligofortschreibung sowie die Einstellungen des Fortschreibungsprofils finden Sie unter Periodenbasierte Obligofortschreibung .

Beispiel

Die Vorteile der jahresübergreifenden Haushaltsführung werden besonders bei Belegketten deutlich, die sich über einen Geschäftsjahreswechsel erstrecken. Im geschäftsjahresgeführten Haushalt können Rechnungen Obligobuchung des gleichen Geschäftsjahres abbauen. Wurde das Obligo im Vorjahr gebucht, ergibt sich die Notwendigkeit eines Obligovortrags, bei der Buchungen mit den Betragsarten Übertrag Vorjahr (Obligo) und Übertrag Folgejahr (Obligo) erzeugt werden. Diese Abschlussarbeit ist bei der jahresübergreifenden Haushaltsführung nicht notwendig – eine Belegkette kann geschäftsjahresübergreifend gegen einen Haushalt gebucht werden. Die Unterschiede sollen Ihnen an einem Buchungsbeispiel verdeutlicht werden.

Im Geschäftsjahr 2003 (Periode 12) wird eine Bestellung in Höhe von 1000.- EURO gebucht. In Periode 1 des Folgejahres 2004 wird die dazugehörige Rechnung gebucht, allerdings hat sich der Betrag auf 1050.- EURO erhöht:

Geschäftsjahresgeführter Haushalt (mit Obligovortrag)

Werttyp

Betragsart

GJahr

Periode

Betrag

Bestellung

Original

2003

12

-1000

Bestellung

Übertrag Vorjahr (Obligo)

2003

13

1000

Bestellung

Übertrag Folgejahr (Obligo)

2004

0

-1000

Bestellung

Anpassung durch

Folgebeleg

2004

1

-50

Bestellung

Abbau

2004

1

1050

Rechnung

Original

2004

1

-1050

Jahresübergreifende Haushaltsführung

Werttyp

Betragsart

GJahr

Periode

Fonds

Haushalt

Betrag

Bestellung

Original

2003

12

04711

2003

-1000

Bestellung

Anpassung durch

Folgebeleg

2004

1

04711

2003

-50

Bestellung

Abbau

2004

1

04711

2003

1050

Rechnung

Original

2004

1

04711

2003

-1050