Belege buchen und zuordnen

Verwendung

Alle Buchungen, die aus steuerlicher Sicht für die Vorsteuerberichtigung zusammen zu behandeln sind, müssen dem gleichen Berichtigungsobjekt zugeordnet werden.

Vor einer Vorsteuerberichtigung müssen Sie die zu diesem Zeitpunkt angefallenen Belegpositionen folgendermaßen klassifizieren:

  • ob sie für eine Vorsteuerberichtigung relevant sind

  • welchem Berichtigungsobjekt sie zuzuordnen sind

Die Vorsteuer kann für eine Belegposition erst dann berichtigt werden, wenn zuvor die Vorsteueraufteilung stattgefunden hat. Für die Vorsteueraufteilung sind zwei Informationen maßgebend:

  • das Objekt, aus dem der Optionssatz für die Vorsteueraufteilung ermittelt werden soll

  • der Zeitpunkt, für den der Optionssatz ermittelt werden soll

    Für die Ermittlung des gültigen Optionssatzes ist laut Gesetz das Leistungsbezugsdatum entscheidend, d.h. dieses Datum muss beim Buchen einer Rechnung angegeben werden. Wenn es nicht angegeben wird und dies im Customizing entsprechend eingestellt ist, dann kann das Datum auch automatisch abgeleitet werden.

Voraussetzungen

Für alle Funktionen der Vorsteuerberichtigung müssen Sie Einstellungen im Customizing vorgenommen haben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Vorsteuerberichtigung durchführen .

Ob eine Position für die Vorsteuerberichtigung relevant ist, kann durch im Customizing definierte Kriterien für Konto und Belegart definiert werden. In Abhängigkeit davon wird beim Buchen der Belege automatisch das Kennzeichen gesetzt oder entfernt, dass die Belegposition für die Berichtigung relevant ist.

Sie haben außerdem ein Berichtigungsobjekt angelegt.

Vorgehensweise

Die Zuordnung der Belegposition kann endgültig nur der Sachbearbeiter vornehmen. Das System unterstützt Sie dabei durch das automatische Vorschlagen potentieller Berichtigungsobjekte. Daf ür gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie können beim Erfassen von Buchungen (FB01) oder der Kontierung von Bestellungen auf Immobilienobjekten das Berichtigungsobjekt angeben. Wenn beim Buchen kein Berichtigungsobjekt angegeben wird, dann können Sie es nachträglich zuordnen (siehe unten).

  • Bei der Belegerfassung können Sie im Detailbild der Zusatzkontierungen im Bereich VstBerichtigung Folgendes angeben:

    • ob die Position für die Vorsteuerberichtigung berücksichtigt werden soll

    • das Berichtigungsobjekt

    • das Leistungsbezugsdatum

    • ob und welcher abweichende Optionssatz ggf. berücksichtigt werden soll

  • Vor einem Berichtigungslauf ordnen Sie über die Funktion Ursprungsbelege zuordnen die Belegpositionen dem Berichtigungsobjekt zu und können weitere vorsteuerberichtigungsrelevante Daten ändern (siehe Zuordnen von Belegpositionen zu Berichtigungsobjekten ).

Ergebnis

Die Belegpositionen sind in den Berichtigungsobjekten zusammengefasst. Anschließend führen Sie die monatliche Optionssatzermittlung und die Vorsteueraufteilung für die relevanten Positionen durch. Sie können danach einen Berichtigungslauf ausführen.

Hinweis Hinweis

Informationen, wie Sie für Anlagen die Vorsteuer berichtigen, finden Sie im Kapitel Vorsteuerberichtigung für Anlagen durchführen .

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