Quellensteuerklausel anlegen Sie können mit den RE-Buchungsprozessen Konditionen mit Quellensteuer buchen. Dafür müssen Sie eine Quellensteuerklausel im Immobilienvertrag angelegt haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Buchungen mit erweiterter Quellensteuer .
Um Buchungen mit der erweiterten Quellensteuer verwenden zu können, müssen Sie Einstellungen im Customizing des Finanzwesens vorgenommen haben (siehe Buchungen mit erweiterter Quellensteuer ).
Um eine Quellensteuerklausel in debitorischen oder kreditorischen Immobilienverträgen anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie befinden sich in der Vertragsbearbeitung auf der Registerkarte
Buchungsparameter
. Wählen Sie dort
mit Quick-Info
Klausel anlegen
und dort den Eintrag
Quellensteuerklausel
.
Auf der Registerkarte
Quellensteuer
können Sie über die Drucktaste
mit Quick-Info
Quellensteuer hinzufügen
zwei Funktionen wählen:
Partnerdaten vorschlagen
Sie können die Daten zur Quellensteuer aus den Stammdaten des Geschäftspartners übernehmen. Dafür müssen Sie bereits einen Geschäftspartner zugeordnet haben. Sie können diese Kennzeichen noch ändern.
Leere Zeile hinzufügen
Sie können die Daten zur Quellensteuer manuell angeben.

Pro Quellensteuertyp können Sie genau ein Kennzeichen angegeben.
Bei Debitoren dürfen Sie nur zahlungsrelevante Quellensteuertypen verwenden.
Bei Kreditoren können Sie auch rechnungsrelevante Quellensteuertypen angeben.
Beim Prüfen, Sichern und Aktivieren des Vertrags werden die angegebenen Daten gegen die im Stammsatz des Debitors/Kreditors hinterlegten geprüft.
Ordnen Sie der Quellensteuerklausel die Kondition zu, mit der die Quellensteuer gebucht werden soll. Wählen Sie dazu in der Vertragsbearbeitung die Registerkarte
Konditionen
.
Wählen Sie die Kondition aus, die mit Quellensteuer gebucht werden soll.
Wählen Sie die Registerkarte
Klauseln
.
Geben Sie im Feld
Quellensteuer
die Nummer der Klausel an, die Sie gerade angelegt haben.
Sichern Sie Ihre Eingaben. In den Detaildaten zur Quellensteuerklausel sehen Sie jetzt auf der Registerkarte
Kondition
auch die zugeordnete Kondition.
Sie haben eine Quellensteuerklausel angelegt. Sie können nun z. B. periodische Buchungen für die Verträge durchführen. Wenn Sie dafür den Zahlungseingang buchen, dann erzeugt das System automatisch Quellensteuerzeilen oder übergibt die Quellensteuerinformationen im Beleg, so dass daraufhin Quellensteuerzeilen erzeugt werden.
Wenn Sie einmalige Buchungen durchführen, dann können Sie die Quellensteuerdaten auf einer separaten Registerkarte eingeben.