Quellensteuerklausel anlegen

Verwendung

Sie können mit den RE-Buchungsprozessen Konditionen mit Quellensteuer buchen. Dafür müssen Sie eine Quellensteuerklausel im Immobilienvertrag angelegt haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Buchungen mit erweiterter Quellensteuer .

Voraussetzungen

Um Buchungen mit der erweiterten Quellensteuer verwenden zu können, müssen Sie Einstellungen im Customizing des Finanzwesens vorgenommen haben (siehe Buchungen mit erweiterter Quellensteuer ).

Vorgehensweise

Um eine Quellensteuerklausel in debitorischen oder kreditorischen Immobilienverträgen anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Sie befinden sich in der Vertragsbearbeitung auf der Registerkarte Buchungsparameter . Wählen Sie dort mit Quick-Info Klausel anlegen und dort den Eintrag Quellensteuerklausel .

Auf der Registerkarte Quellensteuer können Sie über die Drucktaste mit Quick-Info Quellensteuer hinzufügen zwei Funktionen wählen:

Partnerdaten vorschlagen

Sie können die Daten zur Quellensteuer aus den Stammdaten des Geschäftspartners übernehmen. Dafür müssen Sie bereits einen Geschäftspartner zugeordnet haben. Sie können diese Kennzeichen noch ändern.

Leere Zeile hinzufügen

Sie können die Daten zur Quellensteuer manuell angeben.

Pro Quellensteuertyp können Sie genau ein Kennzeichen angegeben.

Bei Debitoren dürfen Sie nur zahlungsrelevante Quellensteuertypen verwenden.

Bei Kreditoren können Sie auch rechnungsrelevante Quellensteuertypen angeben.

Beim Prüfen, Sichern und Aktivieren des Vertrags werden die angegebenen Daten gegen die im Stammsatz des Debitors/Kreditors hinterlegten geprüft.

Ordnen Sie der Quellensteuerklausel die Kondition zu, mit der die Quellensteuer gebucht werden soll. Wählen Sie dazu in der Vertragsbearbeitung die Registerkarte Konditionen .

Wählen Sie die Kondition aus, die mit Quellensteuer gebucht werden soll.

Wählen Sie die Registerkarte Klauseln .

Geben Sie im Feld Quellensteuer die Nummer der Klausel an, die Sie gerade angelegt haben.

Sichern Sie Ihre Eingaben. In den Detaildaten zur Quellensteuerklausel sehen Sie jetzt auf der Registerkarte Kondition auch die zugeordnete Kondition.

Ergebnis

Sie haben eine Quellensteuerklausel angelegt. Sie können nun z. B. periodische Buchungen für die Verträge durchführen. Wenn Sie dafür den Zahlungseingang buchen, dann erzeugt das System automatisch Quellensteuerzeilen oder übergibt die Quellensteuerinformationen im Beleg, so dass daraufhin Quellensteuerzeilen erzeugt werden.

Wenn Sie einmalige Buchungen durchführen, dann können Sie die Quellensteuerdaten auf einer separaten Registerkarte eingeben.