Rhythmusklausel: Quarter-Days (UK) Sie können festlegen, dass eine Jahresmiete in gleiche Teilbeträge, die für unterschiedlich lange Perioden zu zahlen sind, aufgeteilt wird. Dies ist in einigen Ländern üblich (in Großbritannien werden diese festen Perioden Quarter-Days genannt).
Um die Perioden für die Finanzstromberechnung festzulegen, wählen Sie
SAP Customizing Einführungsleitfaden
→
Flexibles Immobilienmanagement (Enterprise Extension)
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Konditionen und Bewegungen
→
Periodenberechnung und
Fälligkeit
→
Feste Perioden definieren (z.B. Quarter-Days).
Wenn Sie hier keine feste Periode definieren, dann steht das Feld
Feste Periode
in der Mietobjekts- oder Vertragsbearbeitung auf der Rhythmusklausel auch nicht zur Verfügung. So werden Fehleingaben des Benutzers vermieden.
Im Customizing legen Sie fest, wie ein Kalenderjahr für die Finanzstromberechnung in feste Perioden unterteilt werden soll. Jede mögliche Unterteilung in Perioden wird mit einem Schlüssel benannt. In der Rhythmusklausel des Vertrags oder Mietobjekts können Sie sich dann auf diesen Schlüssel beziehen und so festlegen, dass der Jahresbetrag in gleiche Teilbeträge für (u. U. unterschiedlich lange) Perioden aufzuteilen ist.

Weitere Informationen finden Sie unten im Beispiel zur Finanzstromgenerierung.
Wenn Sie feste Perioden verwenden, dann gilt Folgendes:
In jeder vollen Periode wird der gleiche Betrag gezahlt.
Der Betrag berechnet sich aus dem Jahreskonditionsbetrag geteilt durch die im Customizing definierte Anzahl der Perioden.
Im Customizing kann genau ein Periode gekennzeichnet werden, auf die ggf. anfallende Rundungsdifferenzen aufgeschlagen werden. Wenn keine Periode gekennzeichnet ist, dann werden die Rundungsdifferenzen nicht berücksichtigt, so dass die Summe der Beträge der Einzelperioden etwas niedriger oder etwas höher als der Jahreskonditionsbetrag sein kann.

Die Fälligkeitsberechnung(*) erfolgt immer auf Basis der Gesamtperiode. Bei Periodenaufteilung bleibt die Fälligkeit erhalten.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Beispiel zur Fälligkeitsberechnung unter Quarter-Days: Berechnungsbeispiele .
Sie befinden sich in der Bearbeitung eines Immobilienvertrages oder eines Mietobjekts und haben bereits eine Kondition zugeordnet .
Wählen Sie die Registerkarte
Buchungsparameter
und die Klauselart
Rhythmus
.
In der Detail-Registerkarte
Rhythmus
können Sie im Feld
Feste Perioden
den Eintrag auswählen, den Sie im Customizing unter oben angegebenen Pfad als Periodenschlüssel hinterlegt haben.
Geben Sie alle weiteren Detaildaten zum Rhythmus an und sichern Sie Ihre Eingaben.
Beispielberechnungen zum Feld
Freier Beginn
und
Berechnungsmethode
finden Sie unter
Quarter-Days: Berechnungsbeispiele.
Das System hat den Jahreskonditionsbetrag im Finanzstrom in gleiche Beträge aufgeteilt. Sie können sich in der Übersicht
Partnerfinanzstrom
(Registerkarte
Übersichten
) die Perioden und Beträge anzeigen lassen, die das System aus Ihren Angaben zu den festen Perioden berechnet hat.
Beispiel Finanzstromgenerierung
Im Customizing haben Sie für den Schlüssel
Feste Perioden
: QUARTER_UK folgende Perioden festgelegt (so genannte Quarter-Days, üblich in Großbritannien):
Num. |
Tag |
Monat |
Rundungsdifferenz (siehe auch Quarter-Days: Berechnungsbeispiele ) |
1 |
25 |
3 |
X |
2 |
24 |
6 |
|
3 |
29 |
9 |
|
4 |
25 |
12 |
|
Diese Perioden dienen als Grundlage für die Finanzstromgenerierung. Der Jahresbetrag wird durch die Anzahl der Perioden geteilt und für jede (volle) Periode wird der gleiche Betrag berechnet. Rundungsdifferenzen werden auf die so gekennzeichnete Periode (genau eine) addiert, im Beispiel die erste Periode.
Wenn als Konditionsbetrag z. B. ein Betrag von 12.000 Euro pro Jahr vereinbart ist, dann ergibt sich für das Beispiel ein Periodenbetrag von 3000 Euro und folgender Finanzstrom:
Berechnung von |
Berechnung bis |
Betrag in Euro |
… |
|
|
25.12.2002 |
24.03.2003 |
3000 |
25.03.2003 |
23.06.2003 |
3000 |
24.06.2003 |
28.09.2003 |
3000 |
28.09.2003 |
24.12.2003 |
3000 |
… |
|
|
(*) Das Fälligkeitsdatum wird gemäß der Zahlweise und der Fälligkeitsregel bestimmt. Die Fälligkeitsregel definiert, wie der sich aus der Zahlweise ergebende Termin (vorschüssig, mittelschüssig, nachschüssig) verschiebt. Weiterhin kann festgelegt werden, ob bei Vertrags- oder Mietobjektbeginn bzw. bei Vertrags- oder Mietobjektende die Fälligkeiten auf den Beginn bzw. das Ende verschoben werden.