Abrechnung nach Raumschuldnerprinzip (Österreich) Sie können die Nebenkosten nach österreichischem Gesetz nach dem Raumschuldnerprinzip abrechnen. Dieses sieht vor, dass der Mieter, der zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung ein Mietobjekt bewohnt, die Kosten für den kompletten Abrechnungszeitraum trägt, auch wenn er das Mietobjekt nicht im ganzen Zeitraum belegt hat. Im Gegenzug werden ihm die Vorauszahlungen des gesamten Abrechnungszeitraums (für den Zeitraum des Leerstands die auf dem Mietobjekt vereinbarten kalkulatorischen Vorauszahlungen) gutgeschrieben.
Customizing:
Sie haben in den Abrechnungsparametern des Abrechnungsschemas festgelegt, dass das Raumschuldnerprinzip zu berücksichtigen ist und wie die Forderungen ermittelt werden:
Sie können für die Abrechnungseinheit das Kennzeichen
Raumschuldnerprinzip
pro Nebenkostenschlüssel vorbelegen lassen:
Auf den Gebäudestammdaten können Sie ggf. über einen BAdI abhängig vom Baujahr das Kennzeichen
Raumschuldnerprinzip
automatisch setzen lassen:
Stammdaten:
Sie haben für die betreffenden Mieteinheit auf der Registerkarte
Lagebeschreibung
(oder auf dem Gebäude auf der Registerkarte
Zusatzdaten
) das Kennzeichen
Raumschuldnerprinzip
gesetzt. Wenn das Kennzeichen auf dem Gebäude festgelegt ist, dann wird dieses für alle Mieteinheiten übernommen, die neu angelegt und dem Gebäude zugeordnet werden.
Achtung
Das Kennzeichen kann nur für Mieteinheiten und Mietflächen,
nicht
aber für Flächenpools gesetzt werden. Beachten Sie dabei, dass eine Verwendung für
Mietflächen
nicht
sinnvoll ist, wenn die Mietfläche nach Ende eines Vertrages in den Flächenpool zurückfällt (also beendet wird) bzw. für die Neuvermietung völlig anders geschnitten wird. Wenn die Mietfläche an den Flächenpool zurückfällt, dann wird sie bei der Abrechnung als
Zum Zeitpunkt der Abrechnung leerstehend
behandelt, selbst wenn es für die physikalisch/architektonisch gleiche Fläche zum Zeitpunkt der Abrechnung eine andere Mietfläche gibt.
Sie haben für die betreffende Abrechnungseinheit festgelegt, dass sie nach dem Raumschuldnerprinzip abzurechnen ist. Hier können Sie in Abhängigkeit des Kennzeichens auf der Mieteinheit festlegen, ob immer, nie oder nur wenn auf der Mieteinheit das Kennzeichen gesetzt ist, nach Raumschuldnerprinzip abgerechnet werden soll (siehe auch Abrechnungseinheit bearbeiten ).
Alle Nebenkosten von Mieteinheiten, die innerhalb der Abrechnungsperiode abwechselnd vermietet waren und leer standen, werden dem aktuellen Mieter ins Soll gestellt. Dabei werden die Vorauszahlungen und kalkulatorischen Leerstandskosten der gesamten Periode angerechnet. Die Forderung wird immer als Saldo gebucht. Der Steuerbetrag wird immer mit dem zum Ende des Abrechnungszeitraum gültigen Steuerkennzeichen berechnet.
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Hinweis
Weitere Informationen zum Abrechnungsprozess finden Sie unter Nebenkostenabrechnung simulieren/durchführen .